Urteil
URTEIL
Ein Allgemeinarzt schuldet dem Patienten bei der Untersuchung eines Auges, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit eines Augenarztes fällt, beispielsweise nicht den Einsatz einer Spaltlampe unter Fluoreszin-Anfärbung
Ein Allgemeinarzt schuldet dem Patienten bei der Untersuchung eines Auges, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit eines Augenarztes fällt, beispielsweise nicht den Einsatz einer Spaltlampe unter Fluoreszin-Anfärbung