Urteil
URTEIL
Ein ansonsten austherapierter Patient, dem wegen Glaukom eine Erblindung droht, hat Anspruch auf Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel (hier: Travatan Z)
Ein ansonsten austherapierter Patient, dem wegen Glaukom eine Erblindung droht, hat Anspruch auf Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel (hier: Travatan Z)