Auszug aus der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ)

Die EYEFOX-Ab­rechnungs­hilfe | GOÄ speziell für die Augen­heil­kunde

420
Gebührennummer
GOÄ-Text
(Vollständiger amtlicher Wortlaut)

Ultraschalluntersuchung von bis zu drei Organen im Anschluss an eine Leistung nach den Nummern 410 bis 418, je Organ


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