Corona-Pandemie: Endgültiges Ende der GOÄ-Hygienepauschale zum 31.03.2022
Die GOÄ-Hygienepauschale wird nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert. Das bestätigte ein Sprecher des PKV-Verbands.
Diese Sonder-Abrechnungsmöglichkeit, die im Rahmen der Coronapandemie zum 09.04.2020 eingeführt worden war, wurde seither mehrere Male reduziert. Zuletzt galt sie seit dem 01.01.2022 noch in Form der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (= 4,02 Euro). Gestartet war die GOÄ-Hygienepauschale als Nr. 245 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz und brachte 14,75 Euro pro Patient.
Ab dem 01.04.2022 gilt diese Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer nicht mehr!