Kostenpauschale für Briefe an höhere Portokosten angepasst
Der Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen wird rückwirkend zum 1. Januar mit 86 statt mit 81 Cent vergütet. Grund für die Anhebung der Kostenpauschalen ist die Portoerhöhung der Deutschen Post zu Jahresbeginn.
Der Bewertungsausschuss hat dazu die entsprechenden Kostenpauschalen im EBM angepasst. Somit erhalten Praxen für das Versenden von Arztbriefen und anderen Unterlagen per Post (Gebührenordnungsposition / GOP 40110) 86 Cent erstattet. Dies gilt unter anderem auch für das Versenden von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) an Patienten, wenn diese in einer Videosprechstunde ausgestellt werden (GOP 40128; s. Übersicht unten).
Infolge der höheren Kostenpauschalen wurde auch der gemeinsame Höchstwert angepasst, den Ärzte und Psychotherapeuten maximal für den Versand von Briefen per Post (GOP 40110) und per Fax (GOP 40111) im Quartal erstattet bekommen. Diese Regelung wurde im Sommer 2020 eingeführt, um die Umstellung auf den elektronischen Versand von Arztbriefen zu fördern. Der Höchstwert ist je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch.
Der Beschluss des Bewertungsausschusses betrifft nicht den Versand von AU-Bescheinigungen, die Ärzte aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch ausstellen. Hierfür rechnen Praxen weiterhin die GOP 88122 (90 Cent) für den Versand an Patienten ab. Diese Regelung gilt noch bis 31. Mai.
Diese Kostenpauschalen für Briefe werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 81 auf 86 Cent angehoben:
Quelle: KBV