KBV zum eRezept: BMG muss auf gematik einwirken, „um weiteren Akzeptanzverlust bei Ärzten zu verhindern“

Äußerst irritiert und mit großem Unverständnis haben die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf das geplante Vorgehen der gematik beim stufenweisen Rollout des elektronischen Rezepts (eRezept) reagiert.

© KBV
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In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach beziehen sie deutlich Stellung zum Agieren der gematik beim eRezept: „Die Praxistauglichkeit des eRezepts in den Testvorhaben ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen“, heißt es in dem Schreiben. Die bisherige Konzeption der gematik, die von der Fiktion ausgehe, mit 30.000 Verordnungen ohne weitere Zwischenstufen in einen bundesweiten Rolloutprozess zu überführen und auf diesem Wege einen Prozess von rund 750 Millionen Verordnungen pro Jahr ersetzen zu können, sei erkennbar zum Scheitern verurteilt und gefährde die Praxisabläufe erheblich. „Insgesamt ist unser Anspruch beim eRezept wie bei allen anderen Prozessen, dass Prozesse, die heute funktionieren, nur dann durch andere Prozesse abgelöst werden können, wenn diese nachweislich ebenfalls reibungslos funktionieren“, erklären die Vorstände.

Sie fordern den Minister und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Handeln gegenüber der gematik auf. Der Stein des Anstoßes: Die gematik hatte der Gesellschafterversammlung am 9. Mai sehr kurzfristig und unabgestimmt einen stufenweisen bundesweiten eRezept-Rollout als Beschlussvorlage vorgelegt. Demnach würde die Umsetzung in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Bayern am 1. September 2022 verpflichtend. Die Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns und Schleswig-Holsteins wurden dazu am 10. Mai erstmals und zeitgleich mit den Medien informiert. „Die KVen sollen diesen Prozess unterstützen, ohne dass zuvor Gespräche oder Abstimmungen mit ihnen dazu geführt wurden. Dass der Verfahrensvorschlag parallel zu allem Überfluss durch aktuelle Presseberichte flankiert wurde, hat verständlicherweise sowohl bei der KBV und den KVen in den Ländern als auch bei den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten erhebliches Unverständnis und Irritationen ausgelöst“, kritisieren die Vorstände.

Erst vor wenigen Wochen habe das BMG in einem Schreiben an die KBV versichert, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Abstimmung mit den Akteuren erfolgen und Anwendungen erst nach ausreichender Erprobung eingeführt würden. „Vor diesem Hintergrund können wir die für die Gesellschafterversammlung von der gematik kurzfristig vorgelegte Beschlussvorlage nicht nachvollziehen“, konstatieren die Vorstände der KBV und der KVen. Und weiter: Dieses Vorgehen stelle „eine klare Missachtung von gematik-Beschlüssen“ dar.  

„Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, weiteren Akzeptanzverlusten bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen in der Kollegenschaft entgegenzutreten, auf die gematik einzuwirken, ihren Beschlussvorschlag zurückzuziehen und aufzufordern, einen Rolloutprozess für das eRezept zu konzipieren, mit dem gewährleistet werden kann, dass das eRezept die Abläufe in den Arztpraxen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht beeinträchtigt und elektronische Verordnungen gesichert möglich macht und dieses mit den Gesellschaftern abzustimmen“, schreiben die Vorstände abschließend.

Quelle: KBV