Intravitreale Medikamenteneingabe: Bewertung wird zum 1. Januar angepasst

Die Vergütung der intravitrealen Medikamenteneingabe wird im kommenden Jahr leicht abgesenkt. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Die Bewertung der Leistungen wird alle zwei Jahre überprüft.

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Die Gebührenordnungspositionen (GOP) 31371 bis 31373 und 36371 bis 36373 für die Eingriffe am Auge sowie die GOP 06334 und 06335 für die Verlaufskontrolle nach Injektion wurden 2014 in den EBM aufgenommen. Gleichzeitig hatte der Bewertungsausschuss ein Punktzahlvolumen je intravitrealer Medikamenteneingabe inklusive Begleitleistungen in Höhe von 1.703 Punkten festgelegt und vereinbart, dass dieses alle zwei Jahre überprüft wird.

Die aktuelle Überprüfung hat ergeben, dass das Punktzahlvolumen überschritten wird. Deshalb muss die GOP 31371/36371, 31372/36372 und 31373/36373 zum 1. Januar 2023 leicht abgesenkt werden (siehe Übersicht unten).

Die Zusatzpauschalen für die Begleitleistungen nach Eingriff am rechten und linken Auge (GOP 06334 und 06335) bleiben unverändert. Sofern die Begleitleistungen nach einem beidseitigen Eingriff abgerechnet werden, wird zukünftig ein Abschlag in Höhe von 15 Punkten auf die Bewertung vorgenommen.

 

GOP Beschreibung Bewertung bis 31.12.2022 in Punkten Bewertung ab 01.01.2023 in Punkten
06334 Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Eingriff am rechten Auge 129 129
06335 Zusatzpauschale für die Betreuung eines Patienten nach Eingriff am linken Auge 129 129
31371 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1 am rechten Auge 1683 1665
31372 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1 am linken Auge 1683 1665
31373 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z9 an beiden Augen 2216 2175
36371 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1 am rechten Auge 807 778
36372 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z1 am linken Auge 807 778
36373 Intraocularer Eingriff der Kategorie Z9 an beiden Augen 1065 1007

 

 

 

 

 

 

Quelle: KBV

Ankündigungsbeschluss des Bewertungsausschusses (Stand: 14.09.2022, PDF, 45 KB)