Arbeitszeiterfassung ist Pflicht! Sind Sie vorbereitet?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) veröffentlichte am 13. September 2022 eine Pressemitteilung, die große Diskussionen auslöste. Dort heißt es:
“Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.”
Das BAG beruft sich damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von bereits Mai 2019, das allen Mitgliedsstaaten vorschreibt, Regelungen zur Dokumentation der Arbeitszeit zu schaffen. Bislang wurde dies vom Deutschen Gesetzgeber jedoch nicht in nationales Recht überführt.
Es wird erwartet, dass sich dies kurzfristig ändert, der Handlungsdruck auf den Deutschen Gesetzgeber ist durch die BAG Erklärung deutlich gestiegen.
Wen betreffen die neuen Regelungen?
Die Regelungen betreffen alle Arbeitgeber, also auch jede Art von Arztpraxis, und ohne Ausnahme alle Gruppen von Arbeitnehmern, also Ärztinnen und Ärzte, MFAs, MTRAs, ZFAs, Zahnhygieniker, Reinigungskräfte etc.
Was genau ändert sich im Vergleich zu heute?
Bisher verpflichtete das Arbeitszeitgesetz lediglich zur Dokumentation von Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Das BAG spricht nun von der Dokumentation der gesamten Arbeitszeiten, sprich inklusive der Pausen.
Wann wird die Arbeitszeiterfassung verpflichtend?
Der Handlungsdruck auf den Deutschen Gesetzgeber ist groß. Mit einer kurzfristigen Gesetzgebung muss gerechnet werden. Arbeitgeber sollten sich jetzt Gedanken machen, wie sie die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer dokumentieren können.
Wie muss diese Arbeitszeiterfassung aussehen?
Der EuGH gibt vor, dass die Arbeitszeiterfassung verlässlich, objektiv sowie für alle Mitarbeitenden jederzeit zugänglich sein muss. Dies schließt handgeschriebene Stundenzettel quasi aus.
Welches Risiko besteht für mich als Arbeitgeber?
Bereits heute berufen sich Arbeitsgerichte in Deutschland auf das EuGH Urteil, wenn es um die Beweislast von Überstunden seitens des Arbeitgebers geht. Daher ist gerade im Gesundheitswesen eine umfassende Dokumentationslösung längst überfällig.
Das bringt jede Menge bürokratischen Aufwand?
Im Gegenteil. Eine moderne Softwarelösung bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch die Erfassung aller Arbeitnehmergruppen, ob vor Ort in der Praxis, im Home Office oder unterwegs — über Terminals, Mitarbeiterportale und Smartphone Apps. Die erfassten Daten können direkt an ein Lohnabrechnungssystem übermittelt werden. Damit nehmen manuelle administrative Prozesse deutlich ab.