G-BA: Neues ASV-Angebot zur Behandlung von Augentumoren in Kraft
Als neuer Bestandteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) traten am 8. Mai 2024 die Anforderungen an die Behandlung von Augentumoren in Kraft. Die bis dahin nur als ambulante Behandlung im Krankenhaus verfügbare Versorgungsform wurde damit auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geöffnet.
Sie können nun als Mitglieder eines sektorenübergreifenden Ärzteteams Patientinnen und Patienten mit diesem komplexen Krankheitsbild behandeln. Die Teams müssen ihre Teilnahme an der ASV bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Bereits bestehende Klinik-Teams, die zu Augentumoren eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anbieten, haben per gesetzlicher Übergangsregelung nun drei Jahre Zeit, sich neu aufzustellen, um die Anforderungen der ASV-Richtlinie zu erfüllen und ambulante Kooperationspartnerinnen und -partner mit einzubeziehen.
Was ist neu?
Beim ASV-Angebot zu Tumoren des Auges bei Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr wurden im Vergleich zum Angebot als ambulante Krankenhausleistung Änderungen vorgenommen. Es können nun weitere medizinische Fachdisziplinen ins Team eingebunden werden. Zudem wurde der Leistungsumfang in der Anlage weiter ausdifferenziert. Beispielsweise sind nun therapeutische Sehhilfen als verordnungsfähige Hilfsmittel oder die optische Kohärenztomographie als diagnostisches Verfahren mit aufgenommen worden.
Beschluss:
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 9: Tumoren des Auges
Weiterführende Informationen:
Thementext des G-BA: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung