Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG: Nachbesserungsbedarf an einigen Stellen
Der Referentenentwurf des GVSG (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz) liegt vor. Obwohl einige der darin enthaltenden Maßnahmen, wie die hausärztliche Entbudgetierung, ein Schritt in die richtige Richtung sind, sieht der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) an einigen Punkten Nachbesserungsbedarf.
Ziel des GVSG soll die Stärkung der Gesundheitsversorgung sein. „Einige der vorgesehenen Maßnahmen werden jedoch die gegenteilige Wirkung erzielen“, so die Einschätzung von Daniel Pleger, erster Vorsitzender des BVA. „Die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistung ist ein gutes und wichtiges Zeichen. Jedoch wird die fachärztliche Versorgung wieder völlig vergessen, da die zahlreichen Leistungen der fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen weiterhin nicht vollständig vergütet werden. Die fehlende Wertschätzung drückt man auch dadurch aus, dass erbrachte Leistung nicht vollständig vergütet wird.“
Die mangelhafte Vergütung befeuert zudem das Nachwuchsproblem. Um die augenheilkundliche Versorgung in Deutschland auch zukünftig weiterhin zu gewährleisten, muss der Beruf wieder attraktiv werden. Das Durchschnittsalter der deutschen Augenärztinnen und Augenärzte liegt bei 52,5 Jahren. „Wir steuern also auf eine Zeit zu, in der die Babyboomer versorgungspflichtig werden, ärztliche Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen, doch der Arztberuf gleichzeitig durch überbordende Bürokratisierung und Unterfinanzierung an Attraktivität zusehends verliert“, so Pleger.
Versorgung muss nahbar bleiben
Die Augenheilkunde lebt von der Nähe zu den Patientinnen und Patienten. „Wir begleiten sie teilweise jahrzehntelang. Augenärztinnen und Augenärzte unterliegen dem Primärarztprinzip: Das bedeutet, Patientinnen und Patienten können ihre Praxen ohne vorherige Überweisung aufsuchen. „Ein weit ambulantisiertes Fach wie die Augenheilkunde muss weiterhin für die Menschen vor Ort verfügbar sein. Maßnahmen zur Entbürokratisierung, wie die geforderte Bagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfung von Verordnungen begrüßen wir daher, möchten aber nicht außer Acht lassen, dass es zum weiteren Bürokratieabbau noch weiteres Potential gibt.“
Dringende Überholung der Notfallversorgung
Augenheilkundliche Notfälle erfordern in der Regel ein unmittelbares und zeitnahes Eingreifen durch eine Augenärztin bzw. einen Augenarzt. In den vielen Fällen entfernen sie Fremdkörper von der Augenoberfläche, klären die Ursachen einer akuten Sehverschlechterung oder von diffusen Sehstörungen ab. „Telemedizinische Unterstützung sehen wir aus diesem Grund stets als ergänzendes Angebot, aber niemals als alleinige Versorgung in der Augenheilkunde und erst recht nicht im augenärztlichen Notdienst“, stellt Pleger fest. „Es ist also zwingend notwendig, vorhandene, etablierte und leistungsfähige Notdienststrukturen zu erhalten und - wo erforderlich - um eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung für augenmedizinische Notfälle zu ergänzen“.