Schweiz: Myopie-Management jetzt im Leistungskatalog der Krankenkasse
Die Myopie-Kontrolle ist ab 1. Juli 2024 in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geregelt. Damit wird die Schweiz zum weltweit erst zweiten Land, das die Myopie in der Grundversicherung abdeckt.
Pro Jahr zahlen die Krankenkassen CHF 850, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. Zudem werden in der überarbeiteten MiGeL auch für Keratokonus und weitere Erkrankungen Brillen beitragsberechtigt – statt wie bis anhin nur Kontaktlinsen.
Für die Vergütung gibt es einige Limitationen, wie unter anderem die Verordnung durch Fachärzt:innen für Ophthalmologie mit Angabe von axialer Augenlänge, Progressions-Nachweis und Myopiegrad.
Die Neuerungen im Wortlaut:
Die Position 25.02.04.00.1 Spezialfälle Brillen / Kontaktlinsen III wird auf Antrag neu in die MiGeL aufgenommen. Es handelt sich dabei um Brillen und Kontaktlinsen, die eine Hemmung der Myopieprogression bei Kindern und Jugendlichen bewirken. Darunter fallen Multifokale Kontaktlinsen mit peripherer Zusatzoptik (peripherer Defokus) und Orthokeratologie-Linsen und Brillengläser zur Myopiekontrolle auf Basis eines multifokalen- oder peripheren Defokus Prinzips.
Vergütet werden die Brillen und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche bis zum vollendenten 21. Altersjahr mit einer progredienten Myopie, welche zu hoher Myopie (< -5.00 Dpt) führen kann oder Kinder und Jugendliche mit bereits hoher Myopie (< -5.00 Dpt) und weiterer Progression von mindestens 0.50 Dpt / Jahr. Die progrediente Myopie muss nachgewiesen sein mit entsprechender überdurchschnittlicher axialer Augenlänge, gemäss aktuellen Wachstumstabellen und einer Progression von min destens 0.50 Dpt/Jahr.