Riboflavin: Gestiegene Kosten werden erstattet
Die Kostenpauschale für den Einsatz von Riboflavin im Zusammenhang mit einer Hornhautvernetzung bei einem Keratokonus wird zum 1. Januar angehoben. Grund hierfür sind gestiegene Preise für das Vitamin B12.
Riboflavin wird zur Hornhautvernetzung bei einem Keratokonus, einer fortschreitenden Ausdünnung und Vorwölbung der Hornhaut des Auges, verabreicht. Die Sachkosten rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde über die Kostenpauschale 40681 ab. Diese wird zum 1. Januar 2025 von 92,53 Euro auf 117,81 Euro angehoben.
KBV und GKV-Spitzenverband reagieren damit auf gestiegene Marktpreise für Riboflavin. Um den betroffenen Ärztinnen und Ärzten die Kosten in angemessener Höhe zu erstatten, wird die Kostenpauschale 40681 nun angehoben.
Sie wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert. Das für die Anhebung der Pauschale benötigte Geld müssen die Krankenkassen somit zusätzlich bereitstellen.
Hornhautvernetzung mit Riboflavin: Vergütung und Kostenpauschale
Quelle: KBV