Riboflavin: Gestiegene Kosten werden erstattet

Die Kostenpauschale für den Einsatz von Riboflavin im Zusammenhang mit einer Hornhautvernetzung bei einem Keratokonus wird zum 1. Januar angehoben. Grund hierfür sind gestiegene Preise für das Vitamin B12.

KBV
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Riboflavin wird zur Hornhautvernetzung bei einem Keratokonus, einer fortschreitenden Ausdünnung und Vorwölbung der Hornhaut des Auges, verabreicht. Die Sachkosten rechnen Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde über die Kostenpauschale 40681 ab. Diese wird zum 1. Januar 2025 von 92,53 Euro auf 117,81 Euro angehoben.

KBV und GKV-Spitzenverband reagieren damit auf gestiegene Marktpreise für Riboflavin. Um den betroffenen Ärztinnen und Ärzten die Kosten in angemessener Höhe zu erstatten, wird die Kostenpauschale 40681 nun angehoben.

Sie wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert. Das für die Anhebung der Pauschale benötigte Geld müssen die Krankenkassen somit zusätzlich bereitstellen.

Hornhautvernetzung mit Riboflavin: Vergütung und Kostenpauschale

GOP / Kostenpauschale Beschreibung Bewertung
31364 Eingriff der Kategorie YY4: Hornhautvernetzung mit Riboflavin gemäß Nr. 27 Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses 2.926 Punkte / 349,19 Euro
40681 Kostenpauschale für Riboflavin im Zusammenhang mit der Erbringung einer Leistung entsprechend der GOP 31364

 

bis 31.12.2024:    92,53 Euro

ab 01.01.2025:   117,81 Euro

Quelle: KBV