Berechnung der Autofluoreszenzuntersuchung
Zur Berechnung der Autofluoreszenzuntersuchung des retinalen Pigmentepithels wird teils die Auffassung vertreten, dafür sei nur Nr. 1253 GOÄ (Fundusfotografie, 150 Punkte) berechnungsfähig. In diesem Fall handelt es sich um keine bloße Fotografie, sondern um ein spezielles Untersuchungsverfahren. Zwar wird kein Farbstoff injiziert, aber die Untersuchung ist vergleichbar und angesichts der Kosten die Abrechnung mit Nr. 1248 GOÄ (Fluoreszenzuntersuchung der terminalen...
Zur Berechnung der Autofluoreszenzuntersuchung des retinalen Pigmentepithels wird teils die Auffassung vertreten, dafür sei nur Nr. 1253 GOÄ (Fundusfotografie, 150 Punkte) berechnungsfähig.
In diesem Fall handelt es sich um keine bloße Fotografie, sondern um ein spezielles Untersuchungsverfahren. Zwar wird kein Farbstoff injiziert, aber die Untersuchung ist vergleichbar und angesichts der Kosten die Abrechnung mit Nr. 1248 GOÄ (Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn mit Teststoffinjektion, 242 Punkte) angemessen. Wer nicht, etwas großzügig, auch den Laser als „Teststoff“ ansieht, kennzeichnet die Nr. 1248 als Analogabrechnung.