HA-Vermittlungsfall: Facharzttermin innerhalb von vier Tagen
Fachärzte, die einem hausärztlichen Kollegen kurzfristig einen Termin für Patienten bereitstellen, erhalten die Behandlung extrabudgetär u. damit voll
HA-Vermittlungsfall: Facharzttermin innerhalb von vier Tagen
08.08.2019 - Fachärzte, die einem hausärztlichen Kollegen kurzfristig einen Termin für dessen Patienten bereitstellen, erhalten die Behandlung extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Voraussetzung ist, dass der Termin innerhalb von vier Kalendertagen liegt, nachdem der Hausarzt eine medizinisch dringende Behandlungsnotwendigkeit festgestellt hat.
Die Vier-Tages-Frist gilt mit der Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt (Ausgabe 31/32) seit dieser Woche. Damit wurde definiert, welche Fälle als „medizinisch dringend erforderlich“ gelten. Denn nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) muss der Termin aus medizinischen Gründen dringend erforderlich sein, damit Fachärzte die Leistungen extrabudgetär vergütet bekommen (seit 11. Mai) und Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte für die Terminvermittlung rund zehn Euro (ab 1. September) erhalten.
Überweisung und Abrechnung
Der Hausarzt, der den Termin in einer anderen Praxis vermittelt, stellt dem Patienten eine Überweisung aus. Der Facharzt überträgt die Informationen auf der Überweisung wie gewohnt in sein Praxisverwaltungssystem und kennzeichnet den Abrechnungsschein als „HA-Vermittlungsfall“.
Der Hausarzt wiederum gibt ab September in seiner Abrechnung die Gebührenordnungsposition 03008 / 04008 sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) des weiterbehandelnden Facharztes für den 10-Euro-Zuschlag an. Die BSNR finden Hausärzte in der Kollegensuche im Sicheren Netz – auch erreichbar über die Telematikinfrastruktur. Datum der Abrechnung der Gebührenordnungsposition ist der Tag der Feststellung der medizinisch dringenden Behandlungsnotwendigkeit.
Quelle: KBV-Newsletter