Medizinprodukte – Arbeitsschritte bei der Aufbereitung von ­Instrumenten

Zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hygienestandards gehört auch die fachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten.

Medizinprodukte – Arbeitsschritte bei der Aufbereitung von ­Instrumenten

von Marie Reiter, MFA, Düsseldorf, www.deinberichtsheft.de

Zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hygienestandards gehört auch die fachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten. Je nach Risikoklasse sind Medizinprodukte unterschiedlich aufzubereiten. PPA gibt einen Überblick über die Risikoeinstufung und die jeweiligen Aufbereitungsverfahren.

Gesetzliche Grundlagen

§ 4 Medizinprodukte-Betreiberverordnung gibt dem Betreiber für die ­ordnungsgemäße Aufbereitung ein bestimmtes Regelwerk vor. Es handelt sich um die gemeinsame „Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am ­Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Diese Norm wird abgekürzt mit KRINKO(RKI)BfarM 2012.

Risikoeinstufung von Medizinprodukten

Die KRINKO(RKI)BfarM 2012 schreibt in Anlage 8 unter anderem eine Risikoeinstufung von Medizinprodukten vor:

  • Unkritische Medizinprodukte kommen lediglich mit intakter Haut in ­Kontakt (z. B. EKG-Elektroden, Pinzette, Verbandsschere, Stethoskop, Ultraschallköpfe).
  • Semikritische Medizinprodukte kommen mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Kontakt (z. B. Pflegeutensilien für den Mundraum, Klemmen, Zangen, Tubus, Spekulum).
  • Kritische Medizinprodukte kommen mit Blut, innerem Gewebe oder Organen in Kontakt (z. B. Skalpell, Wundhaken, Injektionsspritze).

Innerhalb ihrer Risikoklassen werden Medizinprodukte – je nach Anforderungen an ihre Aufbereitung – noch in die Gruppen A und B (semikritisch) bzw. A, B und C (kritisch) eingestuft: z. B. gehören massive, glatte Instrumente (z. B. Klemme) zu Gruppe A, Instrumente mit Hohlräumen (z. B. flexibles ­Endoskop) zur Gruppe B.

Praxishinweis: Medizinprodukte der Gruppe B sollten bevorzugt maschinell aufbereitet werden, eine validierte manuelle Aufbereitung ist jedoch nicht ausgeschlossen. Medizinprodukte der Risikoklasse C dürfen nur in Einrichtungen aufbereitet werden, die nach DIN EN ISO 13485 und der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) arbeiten. In der Hausarztpraxis werden Medizinprodukte der Gruppe C meist nicht verwendet.

Manuelle Aufbereitung

Die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten läuft in allen Praxen auf die gleiche Weise ab.

Eine fachgerechte manuelle bzw. chemische Desinfektion der Instrumente wird durch Desinfektionsmittel (z. B. Aldehyde, Phenole) erreicht. Das RKI legt für geeignete Desinfektionsmittel folgende Grundvoraussetzungen fest:

  • Breites Wirkungsspektrum (gegen Keime der Gruppen A, B, C und D, Definition online unter www.eyefox.com/ATYWRW )
  • Kurze Einwirkzeit
  • Irreversible Wirkung
  • Materialverträglichkeit
  • Biologische Abbaubarkeit
  • Geringe Abwassertoxizität

Praxishinweis: Halten Sie die Herstellerangaben und die Empfehlungen zu persönlichen Schutzmaßnahmen unbedingt ein. Welche Desinfektionsmittel die Vorgaben des RKI erfüllen, erfahren Sie über die IHO-Viruszidieliste (online frei zugänglich unter www.eyefox.com/HWZEXZ ) und die VAH-Desinfektionsmittelliste (kostenpflichtig zu bestellen online unter www.eyefox.com/PWRNSA ).

Maschinelle Aufbereitung

Die maschinelle Aufbereitung gilt im Vergleich zur manuellen Aufbereitung als effektiver und umweltfreundlicher. Laut RKI geht die Empfehlung heute dahin, ein Reinigungs- und Desinfektionsmittelgerät (RDG) zur Aufbereitung von Medizinprodukten einzusetzen. Ein RDG reinigt die Medizinprodukte mit Dampf und desinfiziert sie gleichzeitig mit integrierten Desinfektionsmitteln. Die maschinelle Aufbereitung kommt natürlich nur für Medizinprodukte ­infrage, die unempfindlich gegen Hitze (thermostabil) sind. Obwohl Ihnen das RDG einen Großteil der Arbeit bei der Aufbereitung abnimmt, müssen Sie es richtig einsetzen und bedienen.

Maschinelle Aufbereitung: Das müssen Sie beachten!

  • Das RDG muss die Medizinprodukte nach einem validierten Verfahren auf­bereiten können (siehe weiterführende Hinweise).
  • Desinfektionsmittel aus der VAH-Liste (siehe oben) sind für die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten vorgesehen, aber nicht für die maschinelle Aufbereitung.
  • Das RDG ist so zu beladen, dass sich Medizinprodukte nicht gegenseitig ver­decken und die Reinigung verhindern.
  • Auch bei der maschinellen Aufbereitung ist darauf zu achten, dass es nicht zur Fixierung von Rückständen (Blut, Sekret, Gewebereste) kommt.
  • Herstellerangaben und Gebrauchsanleitung sind unbedingt einzuhalten.