Weiterbildung zum Facharzt für Augenheilkunde / Update 2021

Hier haben wir für Sie alle Reglements, Ansprechpartner und Prüfungstermine der einzelnen Landesärztekammern in 2021 recherchiert.

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Welche Regeln gelten?

Das Medizinstudium ist abgeschlossen, die Approbation wurde erteilt – sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann die Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Vorlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern in den einzelnen Bundesländern ist die Musterweiterbildungsordnung des Deutschen Ärztetages. 

Einige Weiterbildungskriterien sind demzufolge bundesweit einheitlich: So beträgt die Weiterbildungszeit in der Augenheilkunde 60 Monate, von denen 36 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden können. Wird die Ausbildung in Teilzeit absolviert, dauert sie entsprechend länger. Und sie hat grundsätzlich an einer ausgewiesenen Weiterbildungsstätte zu erfolgen – unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte, die von der jeweiligen Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt sind.

Aber Achtung: Die zur Facharztprüfung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die vorzulegenden Zeugnisse und Nachweise unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Es ist also sehr wichtig, sich rechtzeitig vor einem geplant Kammerwechsel über die in den Richtlinien geforderten Inhalte und Kriterien zu informieren. Auch kann die Kammer-Zuständigkeit (in Abhängigkeit vom Arbeits- bzw. Wohnort) variieren.

Auf den Internetseiten der Ärztekammern findet sich neben allen relevanten Informationen auch umfangreiches Downloadmaterial wie etwa Antragsformulare und Logbücher.

Die Facharztprüfung

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Landesärztekammer. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: In Rheinland-Pfalz sowie Nordrhein-Westfalen fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksärztekammern.

Um zu belegen, dass die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen der Weiterbildung erfüllt werden, sind die entsprechenden Zeugnisse und Nachweise einzureichen. Und erst, wenn diese Unterlagen geprüft und als vollständig bewertet wurden, wird der Prüfungstermin festgesetzt – mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. 

Dem Prüfungsausschuss (in einigen Bundesländern auch „Weiterbildungausschuss”) gehören mindestens drei Ärzte an, von denen zwei die zu prüfende Facharzt-, Schwerpunkt- und/oder Zusatzbezeichnung besitzen müssen. In einigen Bundesländern kann man die Namen der Prüfer vorab erfahren (beispielsweise nach der Bestätigung des Prüfungstermins), in anderen erfährt man ihn erst am Tag der Prüfung. Die Prüfung selbst kann öffentlich oder nicht öffentlich sein. Sie findet in mündlicher Form statt und dauert mindestens 30 Minuten. Unterschiede gibt es ebenfalls in Bezug auf die Erhebung sowie die Höhe von Prüfungskosten. 

Hier finden Sie die Bestimmungen für jedes Bundesland. Alle Informationen gebündelt an einem Ort. Abonnieren Sie auch unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben. 

Landes­ärzte­kammer Baden-Württem­berg
www.aerztekammer-bw.de

Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
Tel: 0711 - 769 89 0

In Baden-Württem­berg sind die vier Bezirks­ärzte­kammern für alle Fragen der Weiter­bildung zuständig – also auch für die Zulassung sowie die Durch­führung der Prüfungen.

Die Bezirks­ärzte­kammer Süd­württem­berg prüft Augen­ärzte auch für die Bezirks­ärzte­kammer Nord­württem­berg.
Die Vergabe der Prüfungs­termine erfolgt nach Bedarf. Liegen alle erforder­lichen Unter­lagen vollständig vor, finden die Prüfungen meist zwei bis sechs Monate nach Antrag­stellung statt. Da die Zahl der zu Prüfenden in der Augen­heil­kunde gering ist, werden mitunter auch Einzel­prüfungen angesetzt.

Kontakt
Bezirks­ärzte­kammer Süd­württem­berg
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Telefon: 07121 917-0
E-Mail: zentrale@baek-sw.de

Bezirks­ärzte­kammer Nord­württem­berg
Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart
Telefon: 0711 769 81-0
E-Mail: info@baek-nw.de

Die Bezirks­ärzte­kammer Süd­baden prüft Augen­ärzte auch für die Bezirks­ärzte­kammer Nord­baden.
Prüfungs­termine werden nach Bedarf vergeben, die Warte­zeit beträgt meist zwei bis drei Monate. Nach erfolgter Zulassung zur mündlichen Prüfung findet die Festlegung eines Termins statt (§ 14 Abs.1 WBO). Bei der Terminabsprache mit den Prüfern ist man – sofern dies möglich ist – bemüht, den Terminwünschen der Antragsteller Rechnung zu tragen.

Kontakt
Bezirks­ärzte­kammer Süd­baden
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg
Telefon: 0761 600-470
E-Mail: kontakt@baek-sb.de

Bezirks­ärzte­kammer Nord­baden
Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 160 24-0
E-Mail: baek-nordbaden@baek-nb.de

Ärztekammer Berlin
www.aerztekammer-berlin.de

Friedrichstr. 16 
10969 Berlin
030  40806-0

Bereits bei Antrag­stellung sind in dem Feld „Bemerkungs­text” Angaben zu einem präferierten Prüfungs­zeit­raum bzw. zu absehbaren Abwesenheits­zeiten möglich. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Liegen alle erforderlichen Unter­lagen voll­ständig vor, beträgt der Zeit­raum von der Anmeldung bis zur Prüfung zwei bis vier Monate.

Kontakt
Inge Glowatzki, Caroline Wodtke, Tina Zerrifi, Silja Cronemeyer (WBA IV)
Telefon: 030 40806-1004

Telefonzeiten
Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14 bis 17 Uhr

Telefondienst statt Besuchszeiten auf Grund von COVID-19:
Mittwoch 14 bis 18.00 Uhr / Donnerstag 9 bis 12 Uhr

E-Mail: weiterbildung@aekb.de
(Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur sind ausschließlich an eZugang@aekb.de zu senden.)

Ärztekammer Hamburg
www.aerztekammer-hamburg.org

Hinweise zur Prüfung
Bei Prüfungs­anmeldung sowie zum Zeit­punkt der Prüfung müssen Sie bei der Ärzte­kammer Hamburg als Mitglied gemeldet sein.
Zur Abgabe Ihrer Antrags­unterlagen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit den Mitarbeitern der Weiter­bildungsabteilung.
Das Antrags­verfahren kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Bei Antrags­abgabe kann ein Prüfungs­termin anvisiert werden. Die Prüfung selbst soll innerhalb von drei Monaten nach Zulassung stattfinden.

Beratungsgespräch
Bitte vereinbaren Sie immer vorab telefonisch einen Termin.
Telefonische Sprechzeiten
Montag und Donnerstag 8.30–12 Uhr
Mittwoch 8.30–12 Uhr und 13–18 Uhr

Antrags­bearbeitung/Prüfungs­zulassung
Carmen Kuchenbecker
Telefon: 040 202299-262

Claudia Uetrecht
Telefon: 040 202299-263

Prüfungstermine hier.

Landesärztekammer Hessen
www.laekh.de

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in auf und fragen Sie nach, wann mit einer Prüfungszulassung zu rechnen ist und wie lange es bis zur Prüfungsladung dauert. Nach Eintreffen der Prüfungszulassung erhalten Sie spätestens 2 Wochen vor dem Termin eine verbindliche Ladung zur Prüfung.

Kontakt
Abteilung Ärztliche Weiter­bildung
Landes­ärzte­kammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt
E-Mail: weiterbildung@laekh.de

Ansprechpartnerin
Anträge auf Zulassung zur Prüfung, Anerkennung von Weiter­bildungs­zeiten
Elena Pospischil
Telefon: 069 97672-260

Ärztekammer Niedersachsen
www.aekn.de

Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Telefon: 0511/380-02

Für die Beantragung einer Facharztbezeichnung ist es möglich, den Antrag 6 Wochen vor Ablauf der Mindestweiterbildungszeit einzureichen, sofern zu diesem Zeitpunkt alle Inhalte nachgewiesen werden können. Zudem muss  das Abschlusszeugnis bereits eingereicht werden. Diese muss zur fachlichen Eignung in der angestrebten Bezeichnung Stellung nehmen und bestätigten, dass der Weiterzubildende die nächsten 6 Wochen noch weiterhin tätig ist, damit die Mindestweiterbildungszeit abgedeckt ist.
Nach Antragseingang werden die Unterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit überprüft. Im Zweifel erhalten Sie einen Hinweis. Ansonsten wird der Antrag an den Ausschuss für Ärztliche Weiterbildung weitergegeben. Entsprechend der fachlichen Beurteilung wird eine Zulassung zur Prüfung ausgesprochen. Mit dem Bescheid wird bestätigt, dass die Unterlagen vollständig und ausreichend sind und nur noch die Organisation des Prüfungstermins zu erfolgen hat. Das Verfahren dauert ab Eingang der vollständigen Unterlagen bis dahin ca. 6-10 Wochen. Die anschließende Organisation dauert durchschnittlich 3-4 Wochen.
Eine Einladung zur Prüfung erfolgt regelmäßig 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, mindestens jedoch mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen. Grobe Vorgaben zur Terminierung können an der vorgesehenen Stelle auf dem Antragsbogen gemacht werden; man muss nicht den schnellst möglichen Termin wahrnehmen, kommt also nicht in einen Zwangsturnus, sondern kann einen (besser Zeitraum) für einen weiter entfernten Termin wünschen. Es ist deshalb ohne Nachteil, bzw. regelrecht zu empfehlen, den Antrag einzureichen, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Der Termin zur Prüfung kann auf konkreten Wunsch spät gelegt werden.

Telefonzeiten

Mo. Di. Mi. Fr. : 9.00 - 12.00
Mo. Mi. : 14 - 16.00

Ansprechpartnerin
Frau Bauer
Telefon: 0511 380-2469

 

 

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
www.laek-rlp.de

Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Tel. 06131 28822-0

Für die Anerkennung der Qualifikationen nach Weiterbildungsordnung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatz-Weiterbildung und Fachkunde) sind in Rheinland-Pfalz die jeweiligen Bezirksärztekammern zuständig. Sie führen auch die Prüfungen durch.

Ansprechpartner

Marion Maurer
Tel. 06131 28822-48
maurer@laek-rlp.de

Claudia Schapals
Tel. 06131 28822-47
schapals@laek-rlp.de

 

Bezirks­ärzte­kammer Koblenz

Bubenheimer Bann 12, 56070 Koblenz
Tel. 0261 39001-0

Prüfungs­termine werden konti­nuierlich angeboten. Da jeder Einzel­fall individuell zu prüfen ist, bitten wir bereits jetzt um Verständnis, dass Warte­zeiten entstehen können. Wir sind jedoch um eine zeit­nahe Bearbeitung der Anträge bemüht.


Ansprechpartner

Thomas Gesell (stellv. Geschäftsführer)
Tel.: 0261 39001-27
t.gesell@aek-koblenz.de

Torsten Henrich (Sachbearbeiter)
Tel.: 0261 39001-28
t.henrich@aek-koblenz.de

Tanja Lunnebach (Sachbearbeiterin)
Tel.: 0261 39001-30
t.lunnebach@aek-koblenz.de 

Bezirks­ärzte­kammer Rheinhessen

117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz
Tel. 0 61 31 38 69-0

Die Kammer hat keine festen Anmeldetermine. Damit sie Ihnen Ihren Wunschtermin für eine Prüfung realisieren kann, wird empfohlen, sich umgehend mit Frau Obinu, der zuständigen Mitarbeiterin für die Anmeldung zur Prüfung, in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner

Pia Obinu
Telefon: 06131 38 69-72
E-Mail: pia.Obinu@aerztekammer-mainz.de

Kerstin Hache
Telefon: 06131 38 69-31
E-Mail: kerstin.hache@aerztekammer-mainz.de

Andrea Kitzer (8– 12 Uhr)
Telefon: 06131 38 69-51
E-Mail: andrea.kitzer@aerztekammer-mainz.de

 

Bezirks­ärzte­kammer Pfalz

Maximilianstraße 22, 67433 Neustadt
Telefon 06321 92 84 – 0

Es gibt keine fest­gelegten Prüfungs­termine. Innerhalb des einzelnen Fach­gebietes werden die Termine nach Reihen­folge des Eingangs der Anträge zusammen­gefasst.
Hinweis: Alle Antrags­unterlagen müssen in zweifacher Aus­fertigung bei der Bezirks­ärzte­kammer eingereicht werden, wobei eine Aus­fertigung der Beglaubigung bedarf!

Ansprechpartner

Nadine Hammer
Tel.: 06321 92 84 - 11
weiterbildung@aek-pfalz.de

Mike Schmitt
Tel.: 06321 92 84 - 53
schmitt.mike@aek-pfalz.de

Heike Sickelmann
Tel.: 06321 92 84 - 33
weiterbildung@aek-pfalz.de

Anke Spatz
Tel.: 06321 92 84 - 13
weiterbildung@aek-pfalz.de

 

Bezirks­ärzte­kammer Trier

Balduinstraße 10–14, 54290 Trier
Telefon: 0651 994759 0

Antragstellung
Verwenden Sie bitte das zum Download bereit stehende Formular und beachten Sie die auf Seite 2 aufgelisteten Unter­lagen, die diesem in 4-facher Aus­fertigung beizufügen sind.

Prüfungen
Es finden keine fest­gelegten „Prüfungs­wochen“ im Jahr statt, Termine werden individuell vergeben. In den Ferien­zeiten sind Ver­zögerungen möglich.

Für eine persönliche Beratung oder Abgabe von Antrags­unterlagen bitten wir um Termin­vereinbarung.

Telefonzeiten
Mo – Do:
9.00 – 11.30 & 14.00 – 16.00 Uhr

Um Warte­zeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Termin­vereinbarung.

Ansprechpartner
Birgit Heinz
Telefon: 0651 99 47 59-12
E-Mail: weiterbildung@aerztekammer-trier.de

Dr. med. Ernst Kühnen (Weiterbildungsbeauftragter)
Telefon: 0651 99 47 59-12
E-Mail: weiterbildung@aerztekammer-trier.de

Steffi Saar
Telefon: 0651 994759 -18
meldewesen@aerztekammer-trier.de

Landesärztekammer Thüringen
www.laek-thueringen.de

Im Semmicht 33
07751 Jena-Maua
Tel.: 03641 614 - 0

Ein Antrag auf Zulassung zur Facharzt-/ Teilgebietsprüfung kann erst nach vollständig abgeschlossener Weiterbildung oder maximal vier Wochen vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen.
Alle Antragsunterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Sie können per Post geschickt oder persönlich in der Abteilung Weiterbildung abgegeben werden. Möchten Sie die Unterlagen persönlich abgeben, bitten wir um telefonische Terminabsprache mit Frau Zietz (Tel.: 03641 614 - 121) oder Frau Brunnckow (Tel.: 03641 614 - 122).
Die Titelurkunden sind, soweit diese noch nicht aktuell vorliegen, zu vervollständigen.
Die Kammer ist bemüht, die Antragsbearbeitung so zügig wie möglich durchzuführen und abzuschließen. Die Bearbeitungsdauer hängt auch entscheidend davon ab, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt vorgelegt werden.
In Thüringen bestehen keine festen Prüfungstermine. Die Prüfungen werden nach Bedarf, d. h. wenn genügend Anträge für eine Prüfungsgruppe vorliegen, anberaumt. Wir versuchen, nach Möglichkeit Terminvorstellungen der Antragsteller zu berücksichtigen. Diese können Sie uns gern bei Antagsstellung mitteilen. Allerdings sollte von der Zulassung zur Prüfung bis zum endgültigen Prüfungstermin eine Wartezeit bis zu einem Vierteljahr eingeplant werden. Die Antragsteller werden in der Regel zum festgesetzten Termin mit einer Frist von vier Wochen geladen (gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung ist jedoch eine Frist von 14 Tagen ausreichend).

Ansprechpartnerin

Andrea Zietz 
Tel.: 03641 614 – 121
zietz.weiterbildung@laek-thueringen.de

Bayerische Landesärztekammer
www.blaek.de

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Tel. 089 4147–0

Jede Prüfung wird individuell geplant. Vor der Zulassung können keine Auskünfte über Prüfungstermine erteilt werden. Mit dem Einreichen des Antrags erklären Sie in der Regel, ab welchem Termin Sie prüfbereit sein werden und welche Termine bzw. Zeitabschnitte für Sie nicht in Frage kommen. Die Bayerische Landesärztekammer bemüht sich, dies im Einzelfall zu berücksichtigen.

Kontakt
Allgemeine Fragen zum Erwerb einer Bezeichnung nach Weiter­bildungs­ordnung
Telefon: 089 4147-131

Individueller/laufender Antrag zum Erwerb einer Bezeichnung nach Weiter­bildungs­ordnung
Telefon: 089 4147-132
E-Mail: anerkennungen@blaek.de

Fragen zu Prüfungen
Telefon: 089 4147-137
E-Mail: pruefungen@blaek.de

Landesärztekammer Brandenburg
www.laekb.de

Geschäftsstelle Cottbus
Dreifertstraße 12
03044 Cottbus
Tel. 0355 78010 0

Geschäftsstelle Potsdam
Pappelallee 5
14469 Potsdam
Tel. 0331 505605 760

Die Prüfungen finden auch in 2021 an vielen Prüfungstagen unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt. Sie bekommen mit ihrer Zulassung einen Zeitrahmen genannt, in dem die Prüfung stattfinden könnte. Nachdem die Zuordnung zu einem Prüfungstag erfolgt ist, erhalten Sie ca. 14 Tage vorher schriftlich eine verbindliche Einladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit.

Telefonzeiten
Dienstag 7.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 13 bis 16 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12 Uhr

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Barbara Raubold
Referatsleiterin
Tel. 0355 78010-381

Cornelia Bräuer
Tel. 0355 78010-382

Carolin Hannusch
Tel. 0355 78010-383

Sahra Jank
Tel. 0355 78010-386

Romy Scharfenberg
Tel. 0355 78010-384

Till Volkmar
Tel. 0355 78010-387

Eva Eckhardt
Tel. 0355 78010-385

Kerstin Portev
Tel. 0331 505605-788

Ärztekammer Bremen
www.aekhb.de

Schwachhauser Heerstraße 30
28209 Bremen
Tel. 0421-3404-200

Bezirksstelle Bremerhaven
Wiener Str. 1
27568 Bremerhaven
Tel. 0471-482 93 30

Prüfungstermin
Die Ärztekammer Bremen geht bei Ihrer Anmeldung davon aus, dass Sie die Prüfung zeitnah absolvieren möchten. Aus diesem Grund beginnt sie mit der Terminplanung umgehend nach Erteilung der Zulassung. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie wichtige Termineinschränkungen bereits bei der Antragstellung mitteilen. Einschränkungen, die nach der Sitzung des Ausschusses "Ärztliche Weiterbildung" eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Beachten Sie bitte die untengenannten Fristen. Eine Beratung in der jeweiligen Sitzung des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ ist nur möglich, wenn Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bis zu diesem Datum im Original – nicht per Fax oder Mail! – vollständig vorliegt.
Wichtiger Hinweis: Die Frist endet in der Regel freitags, der Antrag muss dann spätestens bis Dienstschluss (14.00 Uhr) vorliegen.

Die Nach­weise sind als Original oder als beglaubigte Fotokopie einzureichen und werden nach abgelegter Prüfung zurückgegeben. 

Ausschuss-Sitzung
19.01.2021
09.03.2021
27.04.2021
01.06.2021
13.07.2021
07.09.2021
12.10.2021
23.11.2021
18.01.2022
Abgabefrist
04.01.2021
19.02.2021
09.04.2021
12.05.2021
25.06.2021
21.08.2020
24.09.2021
05.11.2021
03.01.2022

Ansprechpartner

Heide Bohlen
Telefon: 0421 3404-220

Susanne Freitag
Telefon: 0421 3404-222

Lisa Biniasz
Telefon: 0421 3404-223

E-Mail: wb@aekhb.de

Logbücher werden Ihnen in Bremen für die Dokumentation Ihrer Weiterbildung nicht angeboten und sind daher für die Antragstellung auch nicht erforderlich. Sollten Sie bereits ein Logbuch aus einem anderen Kammerbereich mitgebracht haben, wird dieser Nachweis grundsätzlich akzeptiert. Achten Sie jedoch auch hier unbedingt darauf, dass Ihr Name auf jeder Seite steht und sich Zeitraum und Untersuchungen zweifelsfrei den Weiterbildungsabschnitten und den Weiterbildern zuordnen lassen.

Einen Leitfaden zur Antragstellung finden Sie hier.

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
www.aek-mv.de

Die Mitarbeiter des Referats Aus- und Weiter­bildung geben Auskünfte über die formalen Anforderungen an die ärztliche Weiter­bildung sowie zu den derzeit von der Ärzte­kammer zur Leitung der ärztlichen Weiter­bildung befugten Ärztinnen und Ärzte und leiten die Anliegen und Anträge der Kammer­mitglieder an die entsprechenden Fach­gremien der Ärzte­kammer weiter.

Ansprechpartnerin

Doris Klipp (Prüfungsorganisation, Schwerpunkt-Weiterbildungen)
Telefon: 0381 492 80 22

E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de

Ärztekammer Nordrhein
www.aekno.de

Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 4302-0

Die Facharztprüfungen finden auch in 2021 Corona-bedingt an vielen Prüfungstagen mit einer kleineren Zahl von Prüfungsausschüssen und unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.
Sie bekommen mit ihrer Zulassung einen Zeitkorridor genannt, an dem die Prüfungen stattfinden können. Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten dann eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher.
Wir bitten um Verständnis, dass Wunschtermine nicht berücksichtigt werden können. Am Prüfungstag sollten Sie mit Maske erst kurz vor ihrem Prüfungstermin erscheinen.
Die Antragsunterlagen auf Zulassung zur Prüfung müssen spätestens am Anmeldeschlusstermin vollständig bei der Ärztekammer vorliegen. Sollten antragsrelevante Unterlagen nach dem jeweiligen Anmeldeschlusstermin nachgereicht werden, ist eine Berücksichtigung für den Prüfungszeitraum grundsätzlich nicht möglich. Es erfolgt automatisch eine Verschiebung auf den nächsten Prüfungszeitraum.

Zur Anmeldung sind einzureichen:
Antragsformular (im Original),
sowie jeweils vierfach:
Weiterbildungszeugnisse,
Dokumentationsbögen/Logbücher,
Urkunden über andere akademische Grade (bitte als beglaubigte Kopie, wenn uns diese Urkunden noch nicht vorliegen),
Approbation und Anerkennungen durch eine Ärzte­kammer.
Bitte fügen Sie zudem bereits geführten Schrift­verkehr hinzu.

Ihr Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss aber - wie bisher – zum unten genannten Anmeldeschlussterminen mit den weiteren Unterlagen über ihre Weiterbildung (einzureichende Unterlagen) bei der Kammer vorliegen, um zum nächsten Prüfungstermin zugelassen zu werden.

Prüfungszeitraum Anmeldeschluss
8. Februar - 5. März 2021 30. Dezember 2020
   
12. April - 7. Mai 2021 3. März 2021
   
7. Juni - 2. Juli 2021 28. April 2021
   
9. August - 3. September 2021 30. Juni 2021
   
4. Oktober - 29. Oktober 2021 18. August 2021
   
22. November - 17. Dezember 2021 13. Oktober 2021

Alle Kontakte zur Weiterbildung finden Sie hier

Ärztekammer Saarland
www.aerztekammer-saarland.de

Faktoreistraße 4
66111 Saarbrücken 
Tel. 0681 4003-0

 

Zulassung zur Prüfung
Ist der Antrag vollständig, kann die Prüfung nach 8 bis 12 Wochen stattfinden. Es gibt keine festen Prüfungs­termine, sie werden nach Bedarf festgelegt.

Ansprechpartner
Anne Wilhelm
Ärztekammer des Saarlandes
Telefon: 0681 4003-280
E-Mail: anne.wilhelm@aeksaar.de

Achim Wallé
Ärztekammer des Saarlandes
Telefon: 0681 4003-210
E-Mail: achim.walle@aeksaar.de

Sächsische Landesärztekammer
www.slaek.de

Schützenhöhe 16
01099 Dresden
0351 8267-0

Antragstellung
Der   Antrag   auf   Zulassung   zur   Prüfung   kann   grundsätzlich   erst   nach   Absolvierung   der   Mindestweiterbildungszeit  erfolgen, da  erst  dann  die  Zulassung  möglich  ist.  Ausnahmsweise  kann  der  Arzt  in  Weiterbildung  den  Antrag  unter  Vorlage  der  Unterlagen  frühestens  vier  bis  acht  Wochen  vor  Erfüllung  der  Mindestweiterbildungszeit  stellen.  Das  Antragsformular  ist  beim  Referat  Weiterbildung/Prüfungswesen  der  Sächsischen  Landesärztekammer  erhältlich.  Die noch benötigten Unterlagen sind dort aufgeführt.

Zulassungsverfahren
Im Allgemeinen benötigt die Überprüfung des Antrages bei der Sächsischen Landesärztekammer sechs Wochen. Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen (einschließlich nachgeforderter Ergänzungen) kann der Antragsteller damit rechnen, dass ihm innerhalb von drei Monaten ein Prüfungstermin zugeteilt wird. Unter Berücksichtigung der Sommerpause kann jedoch nicht immer davon ausgegangen werden, dass diese Zeitplanung durchführbar ist.

Prüfungstermin
Der Antragsteller wird nach Abschluss des Zulassungsverfahrens zum Termin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen geladen. Vor dem Prüfungstag erfahren weder der Antragsteller noch seine Weiterbilder oder die Fachprüfer, wer namentlich in das Prüfungsverfahren eingeschaltet ist. Selbstverständlich kann der Antragsteller am Prüfungstag bei der persönlichen Anmeldung in der Sächsischen Landesärztekammer die Namen seiner Prüfer erfahren.

Ansprechpartner
Karin Ballack
Telefon: 0351 8267-314

Nadien Beitler
Telefon: 0351 8267-316

Ärztekammer Sachsen-Anhalt
www.aeksa.de

Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Telefon: 03 91 60 54-6

Sämtliche Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopien beizufügen.
Eine Prüfungszulassung erfolgt, wenn die gesamte Weiterbildung, einschließlich der erfüllten Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen, über Weiterbildungszeugnisse, Logbuch und ggf. Weiterbildungskurse mit formaler Antragstellung nachgewiesen werden kann. Zudem muss der letzte Weiterbildungsbefugte aus seiner Sicht die fachliche Eignung für den Erhalt der beantragten ärztlichen Bezeichnung im Abschlusszeugnis einschätzen.
Prüfungstermine werden grundsätzlich nach Bedarf mit der Prüfungskommission festgelegt. Bei vollständigen Unterlagen ist es internes Ziel, dass die Prüfung innerhalb von 3 Monaten stattfindet. Die Prüfungen finden in der Reihenfolge der eingehenden, vollständigen Antragsunterlagen statt. Prüfungseinladungen werden mindestens 14 Tage vor Termin postalisch zugestellt.

Telefonsprechzeiten
Montag bis Donnerstag 10–12 und 14–16 Uhr

Ansprechpartnerin
Janine Wäscher
Telefon: 0391 6054-7630

Ärztekammer Schleswig-Holstein
www.aeksh.de

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
04551 803 0

Die Ärzte­kammer Schleswig-Holstein akzeptiert bereits bis zu sechs Wochen vor Ende der Weiter­bildungs­zeit eine Anmeldung zur Prüfung (formloses Anschreiben, Antrags­formular, Logbuch sowie sämtliche bereits vorliegenden Weiter­bildungs­zeugnisse können eingereicht werden). Das Abschluss­zeugnis darf jedoch frühestens zwei Wochen vor Ende der Weiter­bildung ausgestellt werden und wäre dann nachzureichen.

Die Antrags­unterlagen können sowohl im Original als auch in beglaubigter Kopie eingereicht werden.
Originale erhalten Sie nach der Prüfung der Unterlagen zurück.

Etwa vier Wochen vor dem Prüfungs­termin wird die Einladung verschickt. Nach schriftlicher Bestätigung dieses Termins können Sie die Namen der Prüfer zwei Wochen vor dem Prüfungs­termin telefonisch erfragen.

Prüfung
Prüfungs­termine werden individuell vergeben, Ziel ist es, alle zwei bis drei Monate Prüfungen durchzuführen.

Ansprechpartner
Manuela Brammer
Leiterin Ärztliche Weiterbildung
Telefon: 04551 803-650
weiterbildung@aeksh.de

Ärztekammer Westfalen-Lippe
www.aekwl.de

Gartenstraße 210 – 214
48147 Münster
Tel.: 0251 929-0

Sprechzeiten
Mo. von 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Di. von 09.00 - 11.00 Uhr
Mi. von 14.00 - 16.45 Uhr
Do. von 09.00 - 11.00 Uhr
Fr. von 09.00 – 13.30 Uhr

Die Ärztekammer ist für Besucher nur nach vorheriger Anmeldung geöffnet. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin.

Allgemeine Informationen, Antragsunterlagen, Informationsmaterial, Prüfungsorganisation
Service-Hotline 0251 929 2323

Informationen zur Prüfung in Augenheilkunde finden Sie hier