Landesärztekammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de |
Jahnstraße 40 70597 Stuttgart Tel: 0711 - 769 89 0
In Baden-Württemberg sind die vier Bezirksärztekammern für alle Fragen der Weiterbildung zuständig – also auch für die Zulassung sowie die Durchführung der Prüfungen.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg prüft Augenärzte auch für die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Die Vergabe der Prüfungstermine erfolgt nach Bedarf. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, finden die Prüfungen meist zwei bis sechs Monate nach Antragstellung statt. Da die Zahl der zu Prüfenden in der Augenheilkunde gering ist, werden mitunter auch Einzelprüfungen angesetzt.
Kontakt Bezirksärztekammer Südwürttemberg Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Telefon: 07121 917-0 E-Mail: zentrale@baek-sw.de
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart Telefon: 0711 769 81-0 E-Mail: info@baek-nw.de
Die Bezirksärztekammer Südbaden prüft Augenärzte auch für die Bezirksärztekammer Nordbaden. Prüfungstermine werden nach Bedarf vergeben, die Wartezeit beträgt meist zwei bis drei Monate. Nach erfolgter Zulassung zur mündlichen Prüfung findet die Festlegung eines Termins statt (§ 14 Abs.1 WBO). Bei der Terminabsprache mit den Prüfern ist man – sofern dies möglich ist – bemüht, den Terminwünschen der Antragsteller Rechnung zu tragen.
Kontakt Bezirksärztekammer Südbaden Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Telefon: 0761 600-470 E-Mail: kontakt@baek-sb.de
Bezirksärztekammer Nordbaden Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Telefon: 0721 160 24-0 E-Mail: baek-nordbaden@baek-nb.de
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Ärztekammer Berlin www.aerztekammer-berlin.de |
Friedrichstr. 16 10969 Berlin 030 40806-0
Bereits bei Antragstellung sind in dem Feld „Bemerkungstext” Angaben zu einem präferierten Prüfungszeitraum bzw. zu absehbaren Abwesenheitszeiten möglich. Diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, beträgt der Zeitraum von der Anmeldung bis zur Prüfung zwei bis vier Monate.
Kontakt Inge Glowatzki, Caroline Wodtke, Tina Zerrifi, Silja Cronemeyer (WBA IV) Telefon: 030 40806-1004
Telefonzeiten Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag 14 bis 17 Uhr
Telefondienst statt Besuchszeiten auf Grund von COVID-19: Mittwoch 14 bis 18.00 Uhr / Donnerstag 9 bis 12 Uhr
E-Mail: weiterbildung@aekb.de (Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur sind ausschließlich an eZugang@aekb.de zu senden.)
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Ärztekammer Hamburg www.aerztekammer-hamburg.org |
Hinweise zur Prüfung Bei Prüfungsanmeldung sowie zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie bei der Ärztekammer Hamburg als Mitglied gemeldet sein. Zur Abgabe Ihrer Antragsunterlagen vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit den Mitarbeitern der Weiterbildungsabteilung. Das Antragsverfahren kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Bei Antragsabgabe kann ein Prüfungstermin anvisiert werden. Die Prüfung selbst soll innerhalb von drei Monaten nach Zulassung stattfinden.
Beratungsgespräch Bitte vereinbaren Sie immer vorab telefonisch einen Termin. Telefonische Sprechzeiten Montag und Donnerstag 8.30–12 Uhr Mittwoch 8.30–12 Uhr und 13–18 Uhr
Antragsbearbeitung/Prüfungszulassung Carmen Kuchenbecker Telefon: 040 202299-262
Claudia Uetrecht Telefon: 040 202299-263
Prüfungstermine hier.
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Landesärztekammer Hessen www.laekh.de |
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in auf und fragen Sie nach, wann mit einer Prüfungszulassung zu rechnen ist und wie lange es bis zur Prüfungsladung dauert. Nach Eintreffen der Prüfungszulassung erhalten Sie spätestens 2 Wochen vor dem Termin eine verbindliche Ladung zur Prüfung.
Kontakt Abteilung Ärztliche Weiterbildung Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt E-Mail: weiterbildung@laekh.de
Ansprechpartnerin Anträge auf Zulassung zur Prüfung, Anerkennung von Weiterbildungszeiten Elena Pospischil Telefon: 069 97672-260
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Ärztekammer Niedersachsen www.aekn.de |
Karl-Wiechert-Allee 18-22 30625 Hannover Telefon: 0511/380-02
Für die Beantragung einer Facharztbezeichnung ist es möglich, den Antrag 6 Wochen vor Ablauf der Mindestweiterbildungszeit einzureichen, sofern zu diesem Zeitpunkt alle Inhalte nachgewiesen werden können. Zudem muss das Abschlusszeugnis bereits eingereicht werden. Diese muss zur fachlichen Eignung in der angestrebten Bezeichnung Stellung nehmen und bestätigten, dass der Weiterzubildende die nächsten 6 Wochen noch weiterhin tätig ist, damit die Mindestweiterbildungszeit abgedeckt ist. Nach Antragseingang werden die Unterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit überprüft. Im Zweifel erhalten Sie einen Hinweis. Ansonsten wird der Antrag an den Ausschuss für Ärztliche Weiterbildung weitergegeben. Entsprechend der fachlichen Beurteilung wird eine Zulassung zur Prüfung ausgesprochen. Mit dem Bescheid wird bestätigt, dass die Unterlagen vollständig und ausreichend sind und nur noch die Organisation des Prüfungstermins zu erfolgen hat. Das Verfahren dauert ab Eingang der vollständigen Unterlagen bis dahin ca. 6-10 Wochen. Die anschließende Organisation dauert durchschnittlich 3-4 Wochen. Eine Einladung zur Prüfung erfolgt regelmäßig 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, mindestens jedoch mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen. Grobe Vorgaben zur Terminierung können an der vorgesehenen Stelle auf dem Antragsbogen gemacht werden; man muss nicht den schnellst möglichen Termin wahrnehmen, kommt also nicht in einen Zwangsturnus, sondern kann einen (besser Zeitraum) für einen weiter entfernten Termin wünschen. Es ist deshalb ohne Nachteil, bzw. regelrecht zu empfehlen, den Antrag einzureichen, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen. Der Termin zur Prüfung kann auf konkreten Wunsch spät gelegt werden.
Telefonzeiten
Mo. Di. Mi. Fr. : 9.00 - 12.00 Mo. Mi. : 14 - 16.00
Ansprechpartnerin Frau Bauer Telefon: 0511 380-2469
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Landesärztekammer Rheinland-Pfalz www.laek-rlp.de |
Deutschhausplatz 3 55116 Mainz Tel. 06131 28822-0
Für die Anerkennung der Qualifikationen nach Weiterbildungsordnung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatz-Weiterbildung und Fachkunde) sind in Rheinland-Pfalz die jeweiligen Bezirksärztekammern zuständig. Sie führen auch die Prüfungen durch.
Ansprechpartner
Marion Maurer Tel. 06131 28822-48 maurer@laek-rlp.de
Claudia Schapals Tel. 06131 28822-47 schapals@laek-rlp.de
Bezirksärztekammer Koblenz
Bubenheimer Bann 12, 56070 Koblenz Tel. 0261 39001-0
Prüfungstermine werden kontinuierlich angeboten. Da jeder Einzelfall individuell zu prüfen ist, bitten wir bereits jetzt um Verständnis, dass Wartezeiten entstehen können. Wir sind jedoch um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge bemüht.
Ansprechpartner
Thomas Gesell (stellv. Geschäftsführer) Tel.: 0261 39001-27 t.gesell@aek-koblenz.de
Torsten Henrich (Sachbearbeiter) Tel.: 0261 39001-28 t.henrich@aek-koblenz.de
Tanja Lunnebach (Sachbearbeiterin) Tel.: 0261 39001-30 t.lunnebach@aek-koblenz.de
Bezirksärztekammer Rheinhessen
117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz Tel. 0 61 31 38 69-0
Die Kammer hat keine festen Anmeldetermine. Damit sie Ihnen Ihren Wunschtermin für eine Prüfung realisieren kann, wird empfohlen, sich umgehend mit Frau Obinu, der zuständigen Mitarbeiterin für die Anmeldung zur Prüfung, in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner
Pia Obinu Telefon: 06131 38 69-72 E-Mail: pia.Obinu@aerztekammer-mainz.de
Kerstin Hache Telefon: 06131 38 69-31 E-Mail: kerstin.hache@aerztekammer-mainz.de
Andrea Kitzer (8– 12 Uhr) Telefon: 06131 38 69-51 E-Mail: andrea.kitzer@aerztekammer-mainz.de
Bezirksärztekammer Pfalz
Maximilianstraße 22, 67433 Neustadt Telefon 06321 92 84 – 0
Es gibt keine festgelegten Prüfungstermine. Innerhalb des einzelnen Fachgebietes werden die Termine nach Reihenfolge des Eingangs der Anträge zusammengefasst. Hinweis: Alle Antragsunterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung bei der Bezirksärztekammer eingereicht werden, wobei eine Ausfertigung der Beglaubigung bedarf!
Ansprechpartner
Nadine Hammer Tel.: 06321 92 84 - 11 weiterbildung@aek-pfalz.de
Mike Schmitt Tel.: 06321 92 84 - 53 schmitt.mike@aek-pfalz.de
Heike Sickelmann Tel.: 06321 92 84 - 33 weiterbildung@aek-pfalz.de
Anke Spatz Tel.: 06321 92 84 - 13 weiterbildung@aek-pfalz.de
Bezirksärztekammer Trier
Balduinstraße 10–14, 54290 Trier Telefon: 0651 994759 0
Antragstellung Verwenden Sie bitte das zum Download bereit stehende Formular und beachten Sie die auf Seite 2 aufgelisteten Unterlagen, die diesem in 4-facher Ausfertigung beizufügen sind.
Prüfungen Es finden keine festgelegten „Prüfungswochen“ im Jahr statt, Termine werden individuell vergeben. In den Ferienzeiten sind Verzögerungen möglich.
Für eine persönliche Beratung oder Abgabe von Antragsunterlagen bitten wir um Terminvereinbarung.
Telefonzeiten Mo – Do: 9.00 – 11.30 & 14.00 – 16.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Ansprechpartner Birgit Heinz Telefon: 0651 99 47 59-12 E-Mail: weiterbildung@aerztekammer-trier.de
Dr. med. Ernst Kühnen (Weiterbildungsbeauftragter) Telefon: 0651 99 47 59-12 E-Mail: weiterbildung@aerztekammer-trier.de
Steffi Saar Telefon: 0651 994759 -18 meldewesen@aerztekammer-trier.de
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Landesärztekammer Thüringen www.laek-thueringen.de |
Im Semmicht 33 07751 Jena-Maua Tel.: 03641 614 - 0
Ein Antrag auf Zulassung zur Facharzt-/ Teilgebietsprüfung kann erst nach vollständig abgeschlossener Weiterbildung oder maximal vier Wochen vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen. Alle Antragsunterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Sie können per Post geschickt oder persönlich in der Abteilung Weiterbildung abgegeben werden. Möchten Sie die Unterlagen persönlich abgeben, bitten wir um telefonische Terminabsprache mit Frau Zietz (Tel.: 03641 614 - 121) oder Frau Brunnckow (Tel.: 03641 614 - 122). Die Titelurkunden sind, soweit diese noch nicht aktuell vorliegen, zu vervollständigen. Die Kammer ist bemüht, die Antragsbearbeitung so zügig wie möglich durchzuführen und abzuschließen. Die Bearbeitungsdauer hängt auch entscheidend davon ab, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt vorgelegt werden. In Thüringen bestehen keine festen Prüfungstermine. Die Prüfungen werden nach Bedarf, d. h. wenn genügend Anträge für eine Prüfungsgruppe vorliegen, anberaumt. Wir versuchen, nach Möglichkeit Terminvorstellungen der Antragsteller zu berücksichtigen. Diese können Sie uns gern bei Antagsstellung mitteilen. Allerdings sollte von der Zulassung zur Prüfung bis zum endgültigen Prüfungstermin eine Wartezeit bis zu einem Vierteljahr eingeplant werden. Die Antragsteller werden in der Regel zum festgesetzten Termin mit einer Frist von vier Wochen geladen (gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung ist jedoch eine Frist von 14 Tagen ausreichend).
Ansprechpartnerin
Andrea Zietz Tel.: 03641 614 – 121 zietz.weiterbildung@laek-thueringen.de
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Bayerische Landesärztekammer www.blaek.de |
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) Mühlbaurstraße 16 81677 München Tel. 089 4147–0
Jede Prüfung wird individuell geplant. Vor der Zulassung können keine Auskünfte über Prüfungstermine erteilt werden. Mit dem Einreichen des Antrags erklären Sie in der Regel, ab welchem Termin Sie prüfbereit sein werden und welche Termine bzw. Zeitabschnitte für Sie nicht in Frage kommen. Die Bayerische Landesärztekammer bemüht sich, dies im Einzelfall zu berücksichtigen.
Kontakt Allgemeine Fragen zum Erwerb einer Bezeichnung nach Weiterbildungsordnung Telefon: 089 4147-131
Individueller/laufender Antrag zum Erwerb einer Bezeichnung nach Weiterbildungsordnung Telefon: 089 4147-132 E-Mail: anerkennungen@blaek.de
Fragen zu Prüfungen Telefon: 089 4147-137 E-Mail: pruefungen@blaek.de
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Landesärztekammer Brandenburg www.laekb.de |
Geschäftsstelle Cottbus Dreifertstraße 12 03044 Cottbus Tel. 0355 78010 0
Geschäftsstelle Potsdam Pappelallee 5 14469 Potsdam Tel. 0331 505605 760
Die Prüfungen finden auch in 2021 an vielen Prüfungstagen unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt. Sie bekommen mit ihrer Zulassung einen Zeitrahmen genannt, in dem die Prüfung stattfinden könnte. Nachdem die Zuordnung zu einem Prüfungstag erfolgt ist, erhalten Sie ca. 14 Tage vorher schriftlich eine verbindliche Einladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit.
Telefonzeiten Dienstag 7.30 bis 12 Uhr Mittwoch 13 bis 16 Uhr Donnerstag 7.30 bis 12 Uhr
Ansprechpartner Dipl.-Ing. Barbara Raubold Referatsleiterin Tel. 0355 78010-381
Cornelia Bräuer Tel. 0355 78010-382
Carolin Hannusch Tel. 0355 78010-383
Sahra Jank Tel. 0355 78010-386
Romy Scharfenberg Tel. 0355 78010-384
Till Volkmar Tel. 0355 78010-387
Eva Eckhardt Tel. 0355 78010-385
Kerstin Portev Tel. 0331 505605-788
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Ärztekammer Bremen www.aekhb.de |
Schwachhauser Heerstraße 30 28209 Bremen Tel. 0421-3404-200
Bezirksstelle Bremerhaven Wiener Str. 1 27568 Bremerhaven Tel. 0471-482 93 30
Prüfungstermin Die Ärztekammer Bremen geht bei Ihrer Anmeldung davon aus, dass Sie die Prüfung zeitnah absolvieren möchten. Aus diesem Grund beginnt sie mit der Terminplanung umgehend nach Erteilung der Zulassung. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie wichtige Termineinschränkungen bereits bei der Antragstellung mitteilen. Einschränkungen, die nach der Sitzung des Ausschusses "Ärztliche Weiterbildung" eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Beachten Sie bitte die untengenannten Fristen. Eine Beratung in der jeweiligen Sitzung des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ ist nur möglich, wenn Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bis zu diesem Datum im Original – nicht per Fax oder Mail! – vollständig vorliegt. Wichtiger Hinweis: Die Frist endet in der Regel freitags, der Antrag muss dann spätestens bis Dienstschluss (14.00 Uhr) vorliegen.
Die Nachweise sind als Original oder als beglaubigte Fotokopie einzureichen und werden nach abgelegter Prüfung zurückgegeben.
Ausschuss-Sitzung |
19.01.2021 |
09.03.2021 |
27.04.2021 |
01.06.2021 |
13.07.2021 |
07.09.2021 |
12.10.2021 |
23.11.2021 |
18.01.2022 |
Abgabefrist |
04.01.2021 |
19.02.2021 |
09.04.2021 |
12.05.2021 |
25.06.2021 |
21.08.2020 |
24.09.2021 |
05.11.2021 |
03.01.2022 |
Ansprechpartner
Heide Bohlen Telefon: 0421 3404-220
Susanne Freitag Telefon: 0421 3404-222
Lisa Biniasz Telefon: 0421 3404-223
E-Mail: wb@aekhb.de
Logbücher werden Ihnen in Bremen für die Dokumentation Ihrer Weiterbildung nicht angeboten und sind daher für die Antragstellung auch nicht erforderlich. Sollten Sie bereits ein Logbuch aus einem anderen Kammerbereich mitgebracht haben, wird dieser Nachweis grundsätzlich akzeptiert. Achten Sie jedoch auch hier unbedingt darauf, dass Ihr Name auf jeder Seite steht und sich Zeitraum und Untersuchungen zweifelsfrei den Weiterbildungsabschnitten und den Weiterbildern zuordnen lassen.
Einen Leitfaden zur Antragstellung finden Sie hier.
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Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern www.aek-mv.de |
Die Mitarbeiter des Referats Aus- und Weiterbildung geben Auskünfte über die formalen Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung sowie zu den derzeit von der Ärztekammer zur Leitung der ärztlichen Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte und leiten die Anliegen und Anträge der Kammermitglieder an die entsprechenden Fachgremien der Ärztekammer weiter.
Ansprechpartnerin
Doris Klipp (Prüfungsorganisation, Schwerpunkt-Weiterbildungen) Telefon: 0381 492 80 22
E-Mail: weiterbildung@aek-mv.de
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Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de |
Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf Tel. 0211 4302-0
Die Facharztprüfungen finden auch in 2021 Corona-bedingt an vielen Prüfungstagen mit einer kleineren Zahl von Prüfungsausschüssen und unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt. Sie bekommen mit ihrer Zulassung einen Zeitkorridor genannt, an dem die Prüfungen stattfinden können. Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten dann eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. Wir bitten um Verständnis, dass Wunschtermine nicht berücksichtigt werden können. Am Prüfungstag sollten Sie mit Maske erst kurz vor ihrem Prüfungstermin erscheinen. Die Antragsunterlagen auf Zulassung zur Prüfung müssen spätestens am Anmeldeschlusstermin vollständig bei der Ärztekammer vorliegen. Sollten antragsrelevante Unterlagen nach dem jeweiligen Anmeldeschlusstermin nachgereicht werden, ist eine Berücksichtigung für den Prüfungszeitraum grundsätzlich nicht möglich. Es erfolgt automatisch eine Verschiebung auf den nächsten Prüfungszeitraum.
Zur Anmeldung sind einzureichen: Antragsformular (im Original), sowie jeweils vierfach: Weiterbildungszeugnisse, Dokumentationsbögen/Logbücher, Urkunden über andere akademische Grade (bitte als beglaubigte Kopie, wenn uns diese Urkunden noch nicht vorliegen), Approbation und Anerkennungen durch eine Ärztekammer. Bitte fügen Sie zudem bereits geführten Schriftverkehr hinzu.
Ihr Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss aber - wie bisher – zum unten genannten Anmeldeschlussterminen mit den weiteren Unterlagen über ihre Weiterbildung (einzureichende Unterlagen) bei der Kammer vorliegen, um zum nächsten Prüfungstermin zugelassen zu werden.
Prüfungszeitraum |
Anmeldeschluss |
8. Februar - 5. März 2021 |
30. Dezember 2020 |
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12. April - 7. Mai 2021 |
3. März 2021 |
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7. Juni - 2. Juli 2021 |
28. April 2021 |
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9. August - 3. September 2021 |
30. Juni 2021 |
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4. Oktober - 29. Oktober 2021 |
18. August 2021 |
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22. November - 17. Dezember 2021 |
13. Oktober 2021 |
Alle Kontakte zur Weiterbildung finden Sie hier.
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Ärztekammer Saarland www.aerztekammer-saarland.de |
Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken Tel. 0681 4003-0
Zulassung zur Prüfung Ist der Antrag vollständig, kann die Prüfung nach 8 bis 12 Wochen stattfinden. Es gibt keine festen Prüfungstermine, sie werden nach Bedarf festgelegt.
Ansprechpartner Anne Wilhelm Ärztekammer des Saarlandes Telefon: 0681 4003-280 E-Mail: anne.wilhelm@aeksaar.de
Achim Wallé Ärztekammer des Saarlandes Telefon: 0681 4003-210 E-Mail: achim.walle@aeksaar.de
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Sächsische Landesärztekammer www.slaek.de |
Schützenhöhe 16 01099 Dresden 0351 8267-0
Antragstellung Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann grundsätzlich erst nach Absolvierung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen, da erst dann die Zulassung möglich ist. Ausnahmsweise kann der Arzt in Weiterbildung den Antrag unter Vorlage der Unterlagen frühestens vier bis acht Wochen vor Erfüllung der Mindestweiterbildungszeit stellen. Das Antragsformular ist beim Referat Weiterbildung/Prüfungswesen der Sächsischen Landesärztekammer erhältlich. Die noch benötigten Unterlagen sind dort aufgeführt.
Zulassungsverfahren Im Allgemeinen benötigt die Überprüfung des Antrages bei der Sächsischen Landesärztekammer sechs Wochen. Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen (einschließlich nachgeforderter Ergänzungen) kann der Antragsteller damit rechnen, dass ihm innerhalb von drei Monaten ein Prüfungstermin zugeteilt wird. Unter Berücksichtigung der Sommerpause kann jedoch nicht immer davon ausgegangen werden, dass diese Zeitplanung durchführbar ist.
Prüfungstermin Der Antragsteller wird nach Abschluss des Zulassungsverfahrens zum Termin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen geladen. Vor dem Prüfungstag erfahren weder der Antragsteller noch seine Weiterbilder oder die Fachprüfer, wer namentlich in das Prüfungsverfahren eingeschaltet ist. Selbstverständlich kann der Antragsteller am Prüfungstag bei der persönlichen Anmeldung in der Sächsischen Landesärztekammer die Namen seiner Prüfer erfahren.
Ansprechpartner Karin Ballack Telefon: 0351 8267-314
Nadien Beitler Telefon: 0351 8267-316
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Ärztekammer Sachsen-Anhalt www.aeksa.de |
Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon: 03 91 60 54-6
Sämtliche Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopien beizufügen. Eine Prüfungszulassung erfolgt, wenn die gesamte Weiterbildung, einschließlich der erfüllten Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen, über Weiterbildungszeugnisse, Logbuch und ggf. Weiterbildungskurse mit formaler Antragstellung nachgewiesen werden kann. Zudem muss der letzte Weiterbildungsbefugte aus seiner Sicht die fachliche Eignung für den Erhalt der beantragten ärztlichen Bezeichnung im Abschlusszeugnis einschätzen. Prüfungstermine werden grundsätzlich nach Bedarf mit der Prüfungskommission festgelegt. Bei vollständigen Unterlagen ist es internes Ziel, dass die Prüfung innerhalb von 3 Monaten stattfindet. Die Prüfungen finden in der Reihenfolge der eingehenden, vollständigen Antragsunterlagen statt. Prüfungseinladungen werden mindestens 14 Tage vor Termin postalisch zugestellt.
Telefonsprechzeiten Montag bis Donnerstag 10–12 und 14–16 Uhr
Ansprechpartnerin Janine Wäscher Telefon: 0391 6054-7630
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Ärztekammer Schleswig-Holstein www.aeksh.de |
Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg 04551 803 0
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein akzeptiert bereits bis zu sechs Wochen vor Ende der Weiterbildungszeit eine Anmeldung zur Prüfung (formloses Anschreiben, Antragsformular, Logbuch sowie sämtliche bereits vorliegenden Weiterbildungszeugnisse können eingereicht werden). Das Abschlusszeugnis darf jedoch frühestens zwei Wochen vor Ende der Weiterbildung ausgestellt werden und wäre dann nachzureichen.
Die Antragsunterlagen können sowohl im Original als auch in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Originale erhalten Sie nach der Prüfung der Unterlagen zurück.
Etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin wird die Einladung verschickt. Nach schriftlicher Bestätigung dieses Termins können Sie die Namen der Prüfer zwei Wochen vor dem Prüfungstermin telefonisch erfragen.
Prüfung Prüfungstermine werden individuell vergeben, Ziel ist es, alle zwei bis drei Monate Prüfungen durchzuführen.
Ansprechpartner Manuela Brammer Leiterin Ärztliche Weiterbildung Telefon: 04551 803-650 weiterbildung@aeksh.de
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Ärztekammer Westfalen-Lippe www.aekwl.de |
Gartenstraße 210 – 214 48147 Münster Tel.: 0251 929-0
Sprechzeiten Mo. von 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr Di. von 09.00 - 11.00 Uhr Mi. von 14.00 - 16.45 Uhr Do. von 09.00 - 11.00 Uhr Fr. von 09.00 – 13.30 Uhr
Die Ärztekammer ist für Besucher nur nach vorheriger Anmeldung geöffnet. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin.
Allgemeine Informationen, Antragsunterlagen, Informationsmaterial, Prüfungsorganisation Service-Hotline 0251 929 2323
Informationen zur Prüfung in Augenheilkunde finden Sie hier
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