Verhandlungen zur EBM-Reform gehen in die finale Phase
Damit der überarbeitete EBM planmäßig zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann, müssen die Änderungen bis zum 30. September beschlossen werden.
15.08.2019 - Die Weiterentwicklung des EBM geht in die finale Phase. KBV und GKV-Spitzenverband legten am Mittwoch nach mehrjährigen Beratungen jeweils einen Beschlussentwurf vor. Ein Ziel ist es, die „sprechende Medizin“ zu fördern. Der überarbeitete EBM soll ab Januar 2020 gelten.
Im Fokus der Reform steht die Bewertung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im EBM. Sie wird an die aktuelle Kostenstruktur der einzelnen Arztgruppen angepasst. Auch die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, werden neu kalkuliert.
Gassen: Keine großen Umverteilungen
„Die Aktualisierung der fast 15 Jahre alten Kosten- und Zeitansätze ist dringend notwendig“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen und fügte hinzu: „Sie muss aber so erfolgen, dass es zu keiner Verwerfung in der Versorgungslandschaft kommt“. Größere Umverteilungen zwischen den Arztgruppen wolle die KBV auf jeden Fall verhindern. Dies, so Gassen, sehe der GKV-Spitzenverband leider anders.
Um die Auswirkungen beider Beschlussentwürfe auf die Versorgung besser bewerten zu können, sollen jetzt zunächst weitere Berechnungen erfolgen. Darauf haben sich beide Seiten am Mittwoch verständigt. Der Bewertungsausschuss wird sich dann im September erneut damit befassen. Sollte keine Einigung möglich sein, muss der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet werden.
Leistungen wurden 2005 kalkuliert
Die Leistungen im EBM wurden zuletzt im Jahr 2005 kalkuliert; basierend auf Daten der 90er Jahre. Dabei haben sich die Kosten für einzelne Leistungen in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt, sodass deren Bewertung angepasst werden muss. Dies gilt auch für die Zeiten, die teilweise zu hoch sind.
KBV und GKV-Spitzenverband haben deshalb im Jahr 2012 vereinbart, den EBM weiterzuentwickeln. Zudem hat der Gesetzgeber die Verhandlungspartner zwischenzeitlich aufgefordert, die Bewertung von Leistungen mit einem hohen Technikanteil abzusenken und dafür die sprechende Medizin zu fördern.
Anhebung der Arztgehälter
Mit der EBM-Weiterentwicklung soll zudem das kalkulatorische Arztgehalt an die Lohnentwicklung in den Krankenhäusern angepasst werden. Die KBV erwartet, dass die Krankenkassen hierfür zusätzliche Finanzmittel bereitstellen.
Strukturelle Anpassungen werden im Zuge der Reform nur vereinzelt vorgenommen. Der Aufbau und die Grundstruktur des EBM bleiben bestehen.
Damit der überarbeitete EBM planmäßig zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann, müssen die Änderungen bis zum 30. September beschlossen werden.