Neuer EBM ab 1. April 2020 beschlossen
Schlusspunkt nach jahrelanger EBM-Reform gesetzt. Kleine Erfolge aber ohne frisches Geld kommt es zu Umverteilungen. Verhandlungen gehen aber weiter.
Der EBM* ab 01.April 2020, ohne Bewertungen (Arbeitsversion) (Stand 12.12.2019, PDF 51 MB); Bewertungstabelle als Anlage zum EBM ab 01.April 2020 (Arbeitsversion) (Stand 12.12.2019, PDF, 870KB);*ohne sonstige Beschlüsse des 11.12.2019 des BA außerhalb der EBM-Weiterentwicklung. Die Gesamt-EBM als Lesefassung befindet sich derzeit noch in Arbeit
Den EBM und die Anlage finden Sie in der ABRECHNUNGSHILFE kostenfrei unter DOWNLOADS
12.12.2019 - Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband gestern auf eine „kleine“ EBM-Reform geeinigt. Neben einigen strukturellen Änderungen wurde die Bewertung aller Leistungen überprüft und an die aktuelle Kostenstruktur angepasst. Ein Ziel ist es, die sprechende Medizin zu fördern. Der neue EBM gilt ab 1. April 2020.
„Ich kann die Kolleginnen und Kollegen beruhigen. Wir haben uns bei der Weiterentwicklung des EBM auf das Nötigste beschränkt. Keiner muss sich auf einen komplett neuen EBM einstellen wie bei der großen Reform vor 15 Jahren“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, den PraxisNachrichten.
Leistungen neu kalkuliert
Im Fokus der Reform steht die betriebswirtschaftliche Kalkulation der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Sie wurde an die aktuelle Kostenstruktur der einzelnen Arztgruppen angepasst. Der kalkulatorische Arztlohn wurde auf 117.060 Euro festgelegt. Auch die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung oder Untersuchung benötigen und die ebenfalls in die Leistungsbewertung einfließen, wurden überprüft und angepasst.
„Dies war dringend nötig, da sich die Kosten, aber auch die Zeiten in den vergangenen Jahren teilweise erheblich verändert haben“, erläuterte Gassen. So seien Ärzte immer wieder unverschuldet in eine Plausibilitätsprüfung geraten, weil die Zeiten für bestimmte Leistungen zu hoch bemessen waren. Dies wurde jetzt geändert und eine moderne Gebührenordnung geschaffen.
Mehr Honorargerechtigkeit
Die neue Kalkulation soll auch für eine größere Honorargerechtigkeit zwischen und innerhalb der Arztgruppen sorgen. Gassen: „Dies ist allerdings nur im begrenzten Umfang möglich, da die Krankenkassen nicht mehr Geld bereitstellen. Denn jede Umverteilung führt bei begrenzten Honorargeldern schnell zu neuen Ungerechtigkeiten.“
Aufbau des EBM bleibt unverändert
Der Aufbau und die Struktur des EBM bleiben von der Reform unberührt. Auch bei der Abrechnung der einzelnen Leistungen ändert sich für die Ärzte und Psychotherapeuten kaum etwas. Strukturelle Änderungen, wie punktuelle inhaltliche Erweiterungen der Leistungsbeschreibung oder redaktionelle Klarstellungen, wurden in Abstimmung mit den Berufsverbänden auf das Nötigste reduziert.
Dass mit der Reform nur wenige Leistungen neu in den EBM aufgenommen werden und sich die Honorierung kaum ändert, hängt damit zusammen, dass es kein zusätzliches Geld gibt. Denn als der Bewertungsausschuss im Jahr 2012 die Reform beschlossen hatte, war vereinbart worden, dass die Änderungen im EBM für die Krankenkassen ausgabenneutral erfolgen müssen.
Kritik an Ausgabenneutralität
„Für uns war immer klar, dass es dann auch nur Anpassungen geben kann, die nicht zulasten der Ärzteschaft gehen“, unterstrich Vize-KBV-Chef Dr. Stephan Hofmeister. So hat die KBV ihre Forderung nach einer Anhebung des kalkulatorischen Arztlohns bewusst aus den Verhandlungen zurückgezogen, da dies ohne zusätzliches Geld nicht sinnvoll umzusetzen gewesen wäre, sondern nur zulasten der Gesamtvergütung.
Mehr Honorar für sprechende Medizin
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte der Gesetzgeber für die EBM-Reform zusätzlich vorgegeben, dass technische Leistungen überprüft und die sprechende Medizin gefördert werden sollen. Dadurch kommt es zu Absenkungen der Leistungsbewertungen bei den technischen Fächern, hiervon sind insbesondere die Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin sowie fachärztliche Internisten betroffen. Hausärzte, grundversorgende Fachärzte und die Fachgruppen der Psychotherapie, Psychosomatik, Psychiatrie, Neurologie und Nervenheilkunde erhalten dagegen mehr Honorar für ihre Gesprächsleistungen. Auch die Gesprächsanteile in den fachärztlichen Leistungen werden aufgewertet.
„Unter diesen Voraussetzungen haben wir es dennoch geschafft, große Umverteilungen zu verhindern“, sagte Gassen. Klar sei aber „und da stimme ich dem Beschluss der Vertreterversammlung von vergangenem Freitag zu: Eine weitere EBM-Reform ohne zusätzliches Geld wird es mit uns nicht geben.“
Hausbesuche kein Thema der EBM-Reform
Die Krankenkassen hatten einen Vorschlag zur Höherbewertung der Hausbesuche auf die Agenda der EBM-Weiterentwicklung gesetzt – bei Punktsummen- und Kostenneutralität. „Das konnten wir in keinem Fall akzeptieren, da dies zulasten der Versorger gegangen wäre“, sagte Hofmeister. Denn dies sei nur über eine Abwertung der Versichertenpauschalen zu machen gewesen.
Die KBV habe daher in den Verhandlungen sehr hart um diesen Punkt gerungen und erreicht, dass die Krankenkassen den Vorschlag zurückgezogen haben. KBV und Krankenkassen werden sich im kommenden Jahr mit der Bewertung der Hausbesuche auseinandersetzen – losgelöst von der EBM-Reform, zeigte sich Hofmeister zufrieden.
Weitere Beschlüsse
Der Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch neben der EBM-Weiterentwicklung zu weiteren Themen beraten. Beschlüsse wurden beispielsweise zur Vergütung der Früherkennungsuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs, zu biomarkerbasierten Tests beim primären Mammakarzinom sowie zur Anpassung des Anhangs 2 zum EBM an die OPS-Version 2020 gefasst.
Über die Details werden die wir in der kommenden Woche berichten.
Quelle: Newsletter KBV vom 12.12.2019