Neue Anwendungen: Was sich 2020 in der TI ändert

Die Telematikinfrastruktur hat zwar fast alle Praxen erreicht, aber bisher gab es noch wenig sinnvolle Anwendungen. Das soll sich 2020 nun ändern.

Neue Anwendungen: Was sich 2020 in der TI ändert

19.12.2019 

Dreh- und Angelpunkt der Telematikinfrastruktur (TI) ist der Konnektor. Er sorgt für die sichere Anbindung der Praxen an die TI, kann bisher aber nur den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erledigen.

Für alle weiteren Anwendungen, die für Praxen und Patienten tatsächlich nutzbringend sein können, ist deshalb zunächst ein Update des Konnektors notwendig.

Software-Update für Konnektor

Ein neues Gerät braucht man dafür nicht, ein Software-Funktionsupdate reicht aus, um in der Praxis einen sogenannten E-Health-Konnektor zu haben. Die Herausforderung: Nicht alle Hersteller sind mit der Entwicklung dieser Funktionsupdates gleich weit vorangeschritten.

Hinzu kommt, dass diese von der gematik noch aufwendig zertifiziert und anschließend im Feldtest geprüft werden müssen. Nach eigenen Angaben möchte der erste Hersteller das Zulassungsverfahren für sein Konnektor-Update noch im ersten Quartal durchlaufen, andere werden später folgen.

Qualifizierte elektronische Signatur

Eine der wesentlichen Neuerungen, die der E-Health-Konnektor mit sich bringen wird, ist die Fähigkeit zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Sie dokumentiert auf sehr hohem Sicherheitsniveau, zu wem die digitale Unterschrift gehört, und garantiert, dass das signierte Dokument nicht mehr verändert wurde.

Das Gesetz schreibt die QES für einige Anwendungen in der TI vor, darunter der Notfalldatensatz und der elektronische Arztbrief. Für die QES benötigen Praxen zusätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2 und ein angepasstes Praxisverwaltungssystem (PVS), welches die entsprechenden Funktionen des E-Health-Konnektors unterstützt.

Versicherte können Notfalldatensatz auf eGK speichern lassen

Neu im kommenden Jahr ist das Notfalldatenmanagement (NFDM). Dabei geht es darum, dass Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können. Das können zum Beispiel Informationen zu Diagnosen oder Medikationen sein.

Bevor ein Arzt künftig einen Notfalldatensatz erstellt, muss er prüfen, ob die Anlage medizinisch notwendig ist, den Patienten darüber aufklären und seine Einwilligung einholen. Der Arzt signiert mittels QES den Datensatz elektronisch und speichert ihn auf der eGK.

Die Grundlagen für den Einsatz eines NFDM haben KBV und Krankenkassen bereits im Anhang 2 der Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geschaffen und die ärztliche Vergütung für das Anlegen, Aktualisieren und Löschen eines Notfalldatensatzes im EBM festgelegt. Auch die Vergütung für weitere Technikkomponenten, wie das NFDM-Modul für das PVS oder zusätzliche Kartenterminals für die Sprechzimmer, wurde in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum BMV-Ä) festgelegt.

Medikationsplan wird elektronisch

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bereits im Oktober 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplans und soll ebenfalls 2020 in der Versorgung zum Einsatz kommen. Anspruch darauf haben Patienten, die mindestens drei auf Kassenrezept verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft gleichzeitig anwenden.

Den eMP können Ärzte – mit Zustimmung des Patienten – auf der eGK speichern, Apotheker und weiterbehandelnde Ärzte können ihn auslesen und ebenfalls aktualisieren. Auf der eGK muss stets der aktuelle Medikationsplan gespeichert sein. Der Versicherte erhält aber weiterhin einen Ausdruck auf Papier.

Neu beim eMP ist, dass neben den Hausärzten auch Fachärzte – sofern die Patienten den Wunsch äußern – den Plan aktualisieren müssen. Bislang ist diese Leistung freiwillig. Auch beim eMP sind alle Grundlagen geschaffen, um ihn in den Praxen umsetzen zu können, sobald die Technik da ist.

Leichtere Kommunikation untereinander

In der TI ist zudem ein eigener sektorenübergreifender Kommunikationsdienst geplant, KOM-LE (Kommunikationsdienst der Leistungserbringer) genannt. Darüber sollen Ärzte und Psychotherapeuten unter anderem elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) verschicken können.

Das funktioniert ähnlich wie das Schreiben und Verschicken von E-Mails, ist aber zusätzlich mit mehreren Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet (z.B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung), um die sensiblen Patientendaten zu schützen. Die eArtzbriefe müssen zudem elektronisch mit QES signiert werden. Auch deshalb ist der E-Health-Konnektor notwendig.

Die technischen Spezifikationen für diese Anwendung liegen bereits vor. Aktuell gibt es jedoch noch keinen zugelassenen Anbieter für diesen Dienst.

Quelle: KBV-Newsletter