Abrechnung und Honorar - Orientierungswert um 1,52 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,9871 Cent angehoben (alt: 10,8226 Cent).
Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,52 Prozent. Das bedeutet etwa 565 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Auf die Anhebung des Orientierungswertes hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband im Sommer letzten Jahres bei den Honorarverhandlungen für 2020 geeinigt. Dabei wurde auch eine Anschubfinanzierung zur Förderung der Videosprechstunde von bis zu 500 Euro pro Arzt und Quartal vereinbart (seit 1. Oktober 2019). Zudem werden seit Jahresbeginn einige Beurteilungs- und Beratungsleistungen im Bereich Humangenetik extrabudgetär vergütet werden, sodass eine Mengenausweitung nicht mehr zulasten des Budgets aller Ärzte geht.
Quelle KBV-Newsltter vom 09.01.2020