Reform: Neuer EBM gilt ab 1. April inkl. Anhang 2 (OPS-Schlüssel)
Am 1. April tritt der überarbeitete Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft.
Neu ist neben einigen strukturellen Änderungen, dass sich die Punktzahl einiger Leistungen ändern wird. Denn mit der EBM-Reform wurde die Bewertung aller EBM-Positionen überprüft und an die aktuelle Kostenstruktur angepasst. Dies soll zu einer größeren Honorargerechtigkeit zwischen und innerhalb der Arztgruppen führen. Ein wesentliches Ziel der EBM-Reform ist die Förderung der sprechenden Medizin. Dazu werden Gesprächsleistungen ab April höher bewertet, andere Leistungen wiederum abgesenkt.
KBV und GKV-Spitzenverband haben den neuen EBM Mitte Dezember 2019 im Bewertungsausschuss beschlossen. Dem vorausgegangen waren mehrjährige Verhandlungen. Ein Konfliktpunkt war, dass die Reform ausgaben- und kostenneutral erfolgen musste. Größere Änderungen waren folglich nicht möglich, ohne dass sie zulasten anderer Ärzte oder anderer Arztgruppen gegangen wären.
Der Anhang 2 zum EBM wird zum 1. April an die Version 2020 des Operationen- und Prozedurenschlüssels des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information angepasst. Bis dahin gilt die Version 2019 des Anhangs 2 weiter.
Die Umstellung auf die Version 2020 erfolgt erneut erst mit dem zweiten Quartal, da zunächst die Softwarehäuser die aktuelle Fassung des Anhangs 2 des EBM in die Praxisverwaltungssysteme integrieren und die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Abrechnungssoftware anpassen müssen.
Quelle: KBV-Newsletter vom 09.01.2020