Gesundheits-Apps künftig verschreibungsfähig
Ab wann Apps für die Versorgung bereitstehen ist allerdings noch ungewiss.
Ab diesem Jahr sollen Ärzte und Psychotherapeuten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen auch Gesundheits-Apps verordnen können. Allerdings muss eine medizinische Indikation nachgewiesen werden, die für eine digitale Gesundheitsanwendung bestimmt ist. So können Patienten mit Diabetes, Bluthochdruck in der Schwangerschaft oder psychischen Erkrankungen durch eine App unterstützt werden.
Für die Verordnung infrage kommen jedoch nur solche digitalen Gesundheitsanwendungen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag der Hersteller geprüft und vorübergehend genehmigt hat. Der Hersteller hat dann ein Jahr Zeit nachzuweisen, dass die App tatsächlich positive Versorgungseffekte also einen medizinischen Nutzen hat. Das genaue Verfahren der Genehmigung soll eine Rechtsverordnung regeln, die zurzeit noch erarbeitet wird. Ab wann Hersteller Apps zur Prüfung beim BfArM einreichen können und diese dann für die Versorgung bereitstehen, ist daher noch ungewiss.
Quelle : KBV Newsletter 09.01.2020