Jeder Arzt darf impfen und dokumentieren
Ab 1. März ist jeder Arzt unabhängig von seinem Fachgebiet zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigt.
So können beispielsweise Frauenärzte nicht nur ihre Patientinnen, sondern auch deren Partner impfen und Pädiater auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen.
Neu ist weiterhin, dass jeder Arzt Schutzimpfungen in einem Impfausweis oder einer Impfbescheinigung nachtragen darf, auch wenn er nicht selbst geimpft hat. Voraussetzung ist, dass der Patient die Impfung nachweist.
Quelle KBV-Newsletter vom 09.01.2020