Software informiert über Zusatznutzen von Arzneimitteln
Ärzte können sich ab Juli 2020 direkt bei der Verschreibung eines neuen Arzneimittels über den Zusatznutzen informieren.
Die Verordnungssoftware wird dann wesentliche Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung enthalten, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vornimmt. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe. Danach sollen Ärzte künftig besser als bisher über die Beschlüsse des G-BA informiert werden. Das Gremium hat seit 2011 die Aufgabe, alle neuen Arzneistoffe sofort nach Markteinführung mit bewährten Therapiealternativen zu vergleichen, also eine frühe Nutzenbewertung vorzunehmen.
Quelle : KBV-Newsletter 09.01.2020