Mehrfachverordnungen für chronisch Kranke möglich
Für Patienten, die dauerhaft ein bestimmtes Medikament einnehmen, können Ärzte ab 1. März sogenannte Mehrfachverordnungen ausstellen.
Apotheker dürfen dann das verordnete Arzneimittel bis zu vier Mal innerhalb eines Jahres abgeben, ohne dass der Patient erneut zum Arzt geht. Voraussetzung: Der Arzt hat das Rezept entsprechend gekennzeichnet. Das sieht eine neue gesetzliche Regelung vor, die zum 1. März in Kraft tritt.
Quelle KBV-Newsletter vom 09.01.2020