Heilmittelverordnung wird einfacher
Komplizierte Regelfallsystematik werden von einfachen und klaren Regelungen abgelöst.
Die Heilmittelverordnung wird ab Oktober einfacher. Die komplizierte Regelfallsystematik und die aufwändige und trotzdem unsichere Bemessung der „behandlungsfreien Intervalle“ werden von einfachen und klaren Regelungen abgelöst. Auch der Heilmittel-Katalog wird überschaubarer. Außerdem soll es ab Oktober nur noch ein Verordnungsformular für Heilmittel geben und nicht mehr drei verschiedene (siehe unter „Formulare“). Dies müssen KBV und GKV-Spitzenverband aber noch beschließen.
Die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist zwar schon im September 2019 beschlossen worden. In Kraft tritt sie aber erst ab Oktober 2020. Denn nun müssen zunächst die neuen Vorgaben in die Software implementiert werden, was die Verordnung von Heilmitteln zusätzlich leichter machen soll.
Die Änderungen sollen neben den Ärzten auch den Heilmittelerbringern und Patienten zugutekommen. So kann eine Heilmittelbehandlung ab Oktober bis zu 28 Tage statt 14 Tage nach Verordnungsdatum begonnen werden. Dies soll zu weniger nachträglichen Änderungswünschen des Verordnungsdatums von Patienten und Heilmittelerbringern bei den Vertragsärzten führen.
Quelle: KBV-Newsletter 09.01.2020