Ausweitung der Tests auf Coronavirus - Praxisposter in mehreren Sprachen
Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, werden die Indikationskriterien zur Testung auf das Virus ausgeweitet.
27.02.2020 - Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich auch in Deutschland weiter aus. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, werden die Indikationskriterien zur Testung auf das Virus ausgeweitet.
Bislang hatten die Krankenkassen die Kosten für Tests nur bei Patienten übernommen, die entweder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) genannten Risikogebiet gewesen sind, zum Beispiel in der chinesischen Stadt Wuhan oder in der italienischen Region Lombardei, und entsprechend Symptome aufwiesen.
Mit der neuen Regelung, obliegt die Entscheidung den Ärzten, ob ein Patient getestet werden soll oder nicht. Als Orientierungshilfe dient das Schema des RKI zur Verdachtsabklärung, das auf den Internetseiten des Instituts und der KBV zu finden ist.
Zunächst in der Praxis anrufen
Patienten, die sich im Verdachtsfall an einen Arzt wenden, wird dringend geraten, zuerst in der Praxis anzurufen. Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen. Sollte das dennoch der Fall sein, sind die Abläufe dieselben, wie bei anderen infektiösen Patienten.
Nur begründete Verdachtsfälle melden
Ärzte sind verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive dem Namen und den Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
Um einen meldepflichtigen „begründeten Verdachtsfall“ handelt es sich laut RKI, wenn die Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI genannten Risikogebiet gewesen ist und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist. Alle anderen Verdachtsfälle sind nicht mehr zu melden.
Fälle kennzeichnen
Wichtig ist außerdem: Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sind mit der Ziffer 88240 zu kennzeichnen. Dies ist wichtig für die Erstattung der Behandlungskosten.
Länder organisieren Versorgung im Pandemiefall
Die Bundesregierung hat angesichts der Ausweitung der Infektionskrankheit einen Krisenstab eingerichtet.
Auf einer Pressekonferenz teilten Innenminister Horst Seehofer und Gesundheitsminister Jens Spahn heute mit, dass der Krisenstab in seiner nächsten Sitzung sich unter anderem damit beschäftigen werde, wie die weitere Ausbreitung des Virus minimiert werden kann. Auch Großveranstaltungen sollten dann auf den Prüfstand kommen.
Wie die medizinische Versorgung im Pandemiefall organisiert wird, ist Ländersache. So sollte in den Pandemieplänen geregelt sein, wo sich möglicherweise infizierte Patienten hinwenden oder Kranke behandelt werden. Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind dazu im Austausch mit den Gesundheitsministerien auf Bundes- und Landesebene.
Praxisplakate zu Virus und Hygiene
Um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie gründliches Händewaschen wichtig. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat dazu ein Plakat „10 Hygienetipps“ erstellt, das Ärzte für ihre Wartezimmer nutzen können.
Außerdem bietet das RKI Poster zum Coronavirus in mehreren Sprachen sowie ein Infopapier mit Fragen und Antworten. Alle Dokumente finden Interessierte auch auf einer Themenseite der KBV zum Coronavirus.
Fachinformationen für Ärzte
Das Robert Koch-Institut bietet Fachleuten auf seiner Themenseite zum Coronavirus umfassende Informationen, die täglich aktualisiert werden.
Zum Vorgehen bei Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen und Verdacht auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus gibt es ein übersichtliches Schema des RKI. Dieses steht ebenfalls auf der KBV-Themenseite zum Coronavirus als Download bereit.
Poster in Deutsch/Englisch/Italiensch
Poster in Deutsch/Englisch/Chinesisch
Poster in Deutsch/Englisch/Koreanisch
Poster in deutsch/Englisch/Persisch
Quelle Newsltter KBV vom 27.02.2020