KBV fordert finanziellen Schutzschirm für die Praxen
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dürfen für ihren Einsatz bei der Coronakrise keine wirtschaftlichen Einbußen erleiden. Die KBV hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, den finanziellen Schutzschirm für die Krankenhäuser und die Wirtschaft auch über den Praxen aufzuspannen. Die Praxen müssten ebenso eine Garantie der Bundesregierung erhalten, vor finanziellen Nachteilen durch die Coronakrise bewahrt zu werden, sagte der KBV-Vorsta...
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dürfen für ihren Einsatz bei der Coronakrise keine wirtschaftlichen Einbußen erleiden. Die KBV hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, den finanziellen Schutzschirm für die Krankenhäuser und die Wirtschaft auch über den Praxen aufzuspannen.
Die Praxen müssten ebenso eine Garantie der Bundesregierung erhalten, vor finanziellen Nachteilen durch die Coronakrise bewahrt zu werden, sagte der KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen am Donnerstag auf einer Video-Pressekonferenz. Diese Botschaft habe die KBV auch an den Bundesgesundheitsminister übermittelt.
Hofmeister: „Praxen leisten Großartiges“
Der stellvertretende KBV-Vorstandschef Dr. Stephan Hofmeister verwies auf den großartigen Einsatz der Niedergelassenen bei der Bewältigung der Coronakrise. Zu danken sei sowohl den Ärzten als auch den Psychotherapeuten. „Auch die Psychotherapeuten fangen in diesen verunsichernden Zeiten viele Menschen auf und der Bedarf daran dürfte noch wachsen, wenn die Bilder in den Medien und die Anordnungen der Regierungen möglicherweise noch beklemmender werden“, sagte er.
Vorschlag der KBV: Fieberambulanzen
Mit der Aufforderung, auch die Praxen unter den finanziellen Schutzschirm zu nehmen, hat die KBV etliche Vorschläge an den Bundesgesundheitsminister übermittelt. Dabei geht es konkret darum, wie die ambulante Versorgung – sowohl für COVID-19-Fälle als auch für die regulären Patienten – gewährleistet werden kann.
Ein Vorschlag sind sogenannte Fieberambulanzen (siehe Infokasten). Dort würden ausschließlich Menschen versorgt, bei denen COVID-19 festgestellt wurde oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben könnten.
„So könnte in den anderen Praxen die reguläre Versorgung weitergehen, ohne Patienten und Praxisteams zu gefährden“, sagte Gassen. „Denn machen wir uns nichts vor: Die Schließung von Schulen und Kitas, die verordnete Distanz zu Großeltern und älteren Nachbarinnen und Nachbarn sowie die Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr betreffen ja auch die Praxisteams.“ Wo kein Personal sei, könne auch keine Sprechstunde stattfinden.
„Das heißt, wir müssen damit rechnen, dass Praxen vorübergehend geschlossen bleiben müssen. Nicht zuletzt auch in den Fällen durch das Gesundheitsamt verhängter Quarantäne wegen COVID-19-Verdachts oder Diagnose.“
Erste Lieferungen mit Schutzbekleidung
Der KBV-Vorstand hat erneut deutlich gemacht, dass die niedergelassenen Ärzte und ihre Teams unverzüglich mit Schutzausrüstung ausgestattet werden müssen. „Den Nachschub brauchen Praxen ebenso dringend wie die Krankenhäuser“, betonte Gassen. Anderenfalls könnten sie nicht weiterarbeiten. „Der Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Patienten ist oberstes Gebot.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat unterdessen angekündigt, dass ab heute Lieferungen erfolgen.
Quelle: KBV-Newsletter vom 19.03.2020