Hygienezuschlag nun auch für Privatpatienten 14,75 Euro
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) haben sich verständigt, dass der höhere Hygieneaufwand in der ambulanten Versorgung mit einem Betrag von 14,75 Euro vergütet wird. Dazu ist ein unmittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt notwendig.
Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer 245 GOÄ mit dem Faktor 2,3.
Beispiel Rechnung:
A 245 Hygienepauschale; entsprechend §6 Abs.2: Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband
Die Zahnärzte hatten diese Coronavereinabrung bereits seit bereits seit April. Nun gibt es auch eine Pauschale für alle Humanmedizinpraxen. Damit soll der erhöhte Hygieneaufwand abgegolten werden.
Zusätzlich kann die Ziffer 3 „Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, Dauer mind. 10 Minuten“ nun bis zur vier Mal je vollendete 10 Minuten abgerechnet werden, Voraussetzung ist, dass der Patient coronabedingt nicht zum Arzt gehen kann und auch Videosprechstunde möglich ist.
Diese Vereinbarungen gelten bis zum 31.07.2020.
Weitere Ausführungsbestimmungen und Details zu diesen Sonderregelungen lesen Sie bei uns in Kürze.
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