Corona-Update: Aktueller Stand der Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Verlängerungen der Verordnungserleichterungen bis zum 30.06.2020; Regelungen bis zum 31.07.2020; Änderungen die zum 31.05.2020 ausgelaufen sind.
Verlängerungen der Verordnungserleichterungen bis zum 30.06.2020
Folgeverordnungen für:
- neue Arzneimittelverordnungen nach telefonischer Anamnese
- zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel
- häusliche Krankenpflege
- Krankentransporte und Krankenfahrten nach telefonischer Anamnese
- Verordnung von Heilmitteln nach telefonischer Anamnese
- Hygienepauschale in Höhe von 4,00 Euro im Zusammenhang mit Covid-19 für BG-Fälle rückwirkend ab 16.03.2020 abrechenbar
Regelungen bis zum 31.07.2020
- GOÄ-Hygieneziffer, weiter mit einem Faktor von 2,3 als Hygienepauschale abrechnungsfähig
- Ziffer 3 kann bis viermal je vollendete 10 Minuten abgerechnet werden, wenn der Patient coronabedingt nicht in die Sprechstunde kommen kann oder eine Videosprechstunde nicht möglich ist.
Folgende Änderungen enden am 31.05.2020
- telefonische oder videotelefonische Krankschreibung (AU), für Erkrankte mit Atemwegssymptomen
- Erstverordnung der häuslichen Krankenpflege für längere Zeiträume als 14 Tage, nach individuellem Bedarf
- erweiterte Fristen für die Verordnung von Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung