Geltungszeitraum der COVID-19 Pauschale für D-Ärzte verlängert

BG-Abrechnung

©Adobestock
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Die derzeit geltenden Regelungen für Duchgangsärzte (D-Ärzte) für die Berechnung einer Pauschale für Infektionsschutz (bisher befristet bis 30.06.2020) wurde bis zum 30.09.2020 verlängert.

Für jeden Behandlungstag wird zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von 4 Euro erstattet.

·  Die Pauschale gilt rückwirkend ab 16.03.2020

·        Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.

·        Eine besondere Gebührenziffer für die Pauschale gibt es nicht.

·        Nachberechnungen sind unter Angabe der bereits abgerechneten Behandlungstage möglich, eine automatische Nachberechnung durch die BG erfolgt nicht.

·        Die Regelung ist neu befristet bis zum 30.09.2020

Merke: Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte die BG-Fälle behandeln!

 

Sofern ggf. höhere Kosten für Mundschutz, Einmalkittel etc. entstanden sind, ist zu beachten, dass auch diese mit dieser Kostenpauschale abgegolten sind!