Geltungszeitraum der COVID-19 Pauschale für D-Ärzte verlängert
BG-Abrechnung
Die derzeit geltenden Regelungen für Duchgangsärzte (D-Ärzte) für die Berechnung einer Pauschale für Infektionsschutz (bisher befristet bis 30.06.2020) wurde bis zum 30.09.2020 verlängert.
Für jeden Behandlungstag wird zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von 4 Euro erstattet.
· Die Pauschale gilt rückwirkend ab 16.03.2020
· Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden.
· Eine besondere Gebührenziffer für die Pauschale gibt es nicht.
· Nachberechnungen sind unter Angabe der bereits abgerechneten Behandlungstage möglich, eine automatische Nachberechnung durch die BG erfolgt nicht.
· Die Regelung ist neu befristet bis zum 30.09.2020
Merke: Die vorstehenden Regelungen gelten ausschließlich für Durchgangsärzte und nicht für andere Ärzte die BG-Fälle behandeln!
Sofern ggf. höhere Kosten für Mundschutz, Einmalkittel etc. entstanden sind, ist zu beachten, dass auch diese mit dieser Kostenpauschale abgegolten sind!