Aktuelles Urteil zur Versorgung von Glaukom-Patient mit nicht zugelassenem Arzneimittel
Wegen beidseitigem Glaukom droht einem austherapierten Patienten die Erblindung. Nur "Travatan Z" führt in seinem Fall zu einem konstanten Augeninnendruck. Doch seine Krankenkasse lehnt eine Verlängerung der Kostenübernahme für das Import-Arzneimittel ab. Der Patient klagt mit Erfolg. Das Sozialgericht Dresden hebt den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse auf.
Der 1955 geborene Patient leidet seit Jahren unter beidseitigem Glaukom mit Gesichtsfeldausfällen sowie einer degenerativer Myopie und myopen Makulapathie. Alle handelsüblichen in Deutschland zugelassenen konservierungsmittelfreien Prostaglandinanaloga waren in seinem Fall unverträglich bzw. unwirksam. Deshalb unterzog er sich einer Therapie mit "Travatan Z", einem augeninnendrucksenkenden Prostaglandin. Zusätzlich nahm er "Cosopt S" und "Clonid opthal" Augentropfen. Die Kombination dieser drei Präparate sorgte schließlich für einen konstanten Augendruck. Als die behandelnde Augenärztin die weitere Kostenübernahme für "Travatan Z" beantragte, lehnte die gesetzliche Krankenversicherung des Patienten dies ab. Dagegen klagte er.
Im Oktober 2020 hob das Sozialgericht Dresden den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse auf. Für das in den USA zugelassene Mittel „Travatan Z“ als nicht zugelassenes Import-Fertigarzneimittel bestehe in diesem Fall ausnahmsweise ein Versorgungsanspruch. Nach Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen bejahte das Gericht die Voraussetzungen für einen off-label-use:
- Das Glaukom an beiden Augen bedrohe das Augenlicht des Klägers und sei einer lebensbedrohlichen Erkrankung gleichzusetzen.
- Mit „Travatan Z“ sei der Augeninnendruck des Klägers gut eingestellt gewesen. Es stehe nach Angaben des Sachverständigen kein alternatives Arzneimittel zur Verfügung, denn das zugelassene Mittel "Taflotan sine" sei hier nicht gleichermaßen geeignet. Zudem scheide ein operativer Eingriff aus.
- Auch die Voraussetzung einer spürbar positiven Einwirkung auf den Krankheitsverlauf sei erfüllt: Zwar handele es sich bei einem Glaukom um eine chronische Erkrankung, die nicht heilbar ist, doch der Krankheitsverlauf könne durch Travatan Z verlangsamt werden.
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