BG-Abrechnung: COVID-19-Pauschale für Durchgangsärzte bis 31.03.2021 verlängert
Die derzeit geltenden Regelungen für die Berechnung einer Pauschale für die Mehraufwendungen zum Infektionsschutz – bislang bis zum 31.12.2020 befristet – wurden auf den 31.03.2021 verlängert.
Um die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, haben sich DGUV und SVLFG mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Verlängerung der Pauschale für Mehraufwendungen für Infektionsschutz für ambulante Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens verständigt.
Für jeden Behandlungstag wird zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von vier Euro erstattet.
Die Pauschale kann mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ als Besondere Kosten in der Rechnung für jeden Behandlungstag deklariert werden. Eine besondere Gebührenziffer für die Pauschale gibt es nicht.
Die Regelung gilt nun befristet bis zum 31.03.2021.