Neue Technikpauschalen für TI-Anwendungen - Erstattungsbeträge für Kartenterminals angepasst
Praxen erhalten für die zusätzlichen stationären Kartenterminals für die medizinischen Fachanwendungen eine höhere Erstattung. Für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept gibt es zudem neue Technikpauschalen. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Vorausgegangen waren Entscheidungen des Bundesschiedsamtes, nachdem sich die Verhandlungspartner zunächst nicht auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) einigen konnten.
Für die zusätzlichen stationären Kartenterminals, die für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan in den Behandlungsräumen notwendig sind, erhalten Praxen nun 595 Euro. Das sind 60 Euro mehr als bisher. Die höhere Pauschale kann auch für Geräte abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zusatzpauschale NFDM/eMP in Höhe von 60 Euro ausgelaufen.
Neu: Technikkosten für ePA und eRezept aufgenommen
Die TI-Finanzierungsvereinbarung berücksichtigt zudem nun kommende Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (eRezept). Für die Nutzung der ePA sind ein weiteres, noch nicht am Markt erhältliches Konnektor-Update sowie ein Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) notwendig.
Das Bundesschiedsamt hatte dafür eine gemeinsame Pauschale in Höhe von 550 Euro festgesetzt. KBV und GKV-Spitzenverband haben diese zur Klarstellung in eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro für die PVS-Anpassung aufgeteilt. Zusätzlich erhöht sich die Betriebskostenpauschale um 4,50 Euro pro Quartal.
Um das eRezept nutzen zu können, wird lediglich eine weitere PVS-Anpassung notwendig sein. Die dafür vorgesehene Integrationspauschale beträgt nach der Entscheidung des Bundesschiedsamts 120 Euro. Die Betriebskostenpauschale wird um 1 Euro pro Quartal erhöht.
Pauschalen auch für Ärzte ohne persönlichen Patienten-Kontakt
Mit den Neuregelungen erhalten nun auch Ärzte ohne persönlichen Patienten-Kontakt die Konnektor-Update-Pauschale für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan, und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2020 (530 Euro). Auch die neuen Pauschalen für das ePA-Update und die Einbindung in das PVS werden sie abrechnen können.
Keine zusätzliche Pauschale für NFDM-Modul
Für das Update auf NFDM hatte die KBV zudem die gesonderte Finanzierung eines PVS-Moduls in Höhe von 249 Euro gefordert, da die derzeit bestehende Update-Pauschale in Höhe von 530 Euro von der Industrie allein für das Konnektor-Update berechnet wird. Das Bundesschiedsamt hat die Forderung der KBV jedoch abgelehnt.
Quelle: KBV