gematik stellt Praxen elektronische Patientenakte vor

Die elektronische Patientenakte steht im Fokus einer Online-Veranstaltung am 21. April, zu der die gematik niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einlädt. Die Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur will Praxen damit die Möglichkeit bieten, sich vor der Einführung der digitalen Akte zu informieren.

©KBV
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Die Veranstaltung ist der Auftakt der Reihe „gematik digital“, die künftig einmal im Monat zu unterschiedlichen Themen der Digitalisierung im Gesundheitswesen stattfinden soll, wie die gematik mitteilte.

Beim ersten Thema geht es nach Angaben des Veranstalters um Fragen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie um haftungsrechtliche Aspekte. Es wird zum Beispiel demonstriert, wie die ePA im Praxisverwaltungssystem funktioniert. Auch bereits vorhandene Erfahrungen aus Testpraxen sollen präsentiert werden. Außerdem werden Experten über die Weiterentwicklung und nächsten Ausbaustufen der ePA berichten.

ePA kommt ab 1. Juli in die Praxen

Seit 1. Januar sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Sie wird als App bereitgestellt, sodass Nutzer per Smartphone oder Tablet sie mit eigenen Daten oder Daten der Krankenkasse befüllen können. Für die Versicherten ist die Anlage und Nutzung der ePA freiwillig.

Ärzte und Psychotherapeuten sind – mit Ausnahme von Testregionen – zunächst noch nicht eingebunden. Bis zum 1. Juli müssen laut Gesetz auch sie die notwendige technische Ausstattung vorhalten, um Daten über die Telematikinfrastruktur in die ePA zu übertragen oder auszulesen. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent.

Der Zeitplan ist sehr knapp, denn für die ePA ist der E-Health-Konnektor nicht ausreichend. Ein weiteres Software-Update auf den sogenannten ePA-Konnektor ist erforderlich. Dieses soll im Laufe des zweiten Quartals bereitstehen.

Anmeldung zur Online-Veranstaltung

Die digitale Veranstaltung findet am 21. April von 17 bis 18.30 Uhr statt - hier geht es zur Anmeldung.

Quelle: KBV