Startschuss für die ePA - Technische Ausstattung kann erst nach und nach erfolgen
Zum offiziellen Start der elektronischen Patientenakte in der Versorgung am 1. Juli steht die Technik für die Praxen noch nicht flächendeckend bereit. Wie die gematik am Mittwoch mitteilte, gibt es jetzt für zwei Konnektoren ein entsprechendes Upgrade.
Nach der secunet AG habe nun auch die Firma Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH die Zulassung des benötigten Konnektor-Upgrades von der gematik erhalten, hieß es.
Upgrade für CGM-Konnektor in wenigen Wochen
Die Zulassung für das entsprechende Upgrade der CompuGroup Medical (CGM) folge in wenigen Wochen. Ärztinnen und Ärzte könnten es bereits jetzt bestellen, erklärte gematik-Geschäftsführer Leyck Dieken.
KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen sprach von einem „eher symbolischen Startsignal“. Die elektronische Patientenakte (ePA) werde irgendwann zukünftig zum Versorgungsalltag gehören, das werde aber noch einige Zeit dauern. Denn anfangs stünden im Wesentlichen PDF-Ordner bereit, die nicht gerade einen schnellen Überblick beispielsweise über die Vorerkrankung der Patienten ermöglichten.
KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel wies auf die fehlende technische Ausstattung hin, die es den Praxen noch nicht ermögliche mit der ePA zu arbeiten. Er appellierte zugleich an die Ärzte und Psychotherapeuten, die Komponenten zu bestellen und zu installieren, sobald sie verfügbar seien. Ansonsten drohe ihnen laut Gesetz ein Honorarabzug von einem Prozent.
Das benötigen Praxen für die ePA
Für das Befüllen und Auslesen der ePA benötigen Praxen neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur ein Software-Update für den ePA-Konnektor und ein ePA-Modul für ihr Praxisverwaltungssystem (PVS). Daneben ist rechtlich ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) beziehungsweise elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA) notwendig. Ein KIM-Dienst wird für die ePA nicht benötigt.
Auch die Primärsystemhersteller hätten der gematik eigenen Angaben zufolge signalisiert, „dass sie mit ihren Updates für die Praxisverwaltungssysteme an den Start gehen können und wollen“. Dies sei ein gutes Signal. Die gematik wies zugleich daraufhin, dass trotz einer intensiven Testphase „zu Beginn noch kleinere Anpassungen vorgenommen werden müssen“. Dies sei bei einem IT-Projekt dieser Größe normal.
Seit Jahresbeginn sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA in Form einer App für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung ist für die Versicherten freiwillig.
Ziel des Gesetzgebers war es, dass zum 1. Juli alle Praxen mit der nötigen Technik ausgestattet sind, um die ePA befüllen und auslesen zu können. Wegen der fehlenden Komponenten, die dafür notwendig sind, kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Die KBV konnte durch ihr vehementes Intervenieren jedoch verhindern, dass Sanktionen gegen Ärzte verhängt werden, wenn sie noch nicht mit der ePA arbeiten können.
Übersicht: ePA, eAU oder eRezept - Was Praxen für die neuen TI-Anwendungen benötigen
Für welche digitale Anwendung benötigen Praxen welche Ausstattung? Die KBV stellt dazu eine Infografik bereit. So sind zum Befüllen der elektronischen Patientenakte ein Software-Modul, ein Software-Update für den Konnektor und ein elektronischer Heilberufsausweis erforderlich. Ein KIM-Dienst wird dafür nicht benötigt.
Ab dem 1. Juli sollen alle Ärzte laut Gesetz technisch auf das Lesen und Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) vorbereitet sein. Die nächste digitale Anwendung soll nach den Plänen es Gesetzgebers im Herbst an den Start gehen. Ab dem 1. Oktober ist vorgesehen, dass Praxen den Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) nutzen, um Krankschreibungen digital an die Krankenkassen der Versicherten zu verschicken.
Alle KIM-Dienste sind interoperabel
Dabei können Praxen den KIM-Anbieter frei wählen. Denn alle KIM-Dienste müssen interoperabel sein. Das heißt, sie können in jedes Praxisverwaltungssystem eingebunden werden. Das ist technisch mittels interoperabler Schnittstellen, ähnlich einer genormten Steckdose, möglich und wird von der gematik bei der Zulassung geprüft.
Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten können sich mit einer Infografik über die verschiedenen Anwendungen, die Starttermine und die jeweils dafür notwendige technische Ausstattung informieren.
Quelle: KBV