Sonderregelung zu GOÄ Nr. 3 entfällt - Hygienepauschale bis zum 30.09.2021 verlängert
Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben den Geltungszeitraum der Abrechnungsempfehlungen für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie erneut verlängert.
Die Hygienepauschale Nr. 245 GOÄ kann weiterhin mit dem 1,0-fachen Faktor abgerechnet werden. Die erhöhten Hygienemaßnahmen können im Rahmen der Pandemie weiterhin pro Sitzung abgerechnet werden. Die Mehrfachabrechnung der GOÄ-Ziffer 3 bei ausschließlicher telefonsicher Beratung endet zum 30.06.2021.