Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung: Personalkosten um 21,9 Prozent gestiegen
Das Zi-Praxis Panel zur wirtschaftlichen Lage der Arztpraxen von 2016 bis 2019 hat ermittelt, dass die Personalkosten in dieser Zeit um 21,9 Prozent je Praxisinhaber gestiegen sind. Die Jahresüberschüsse der Vertragsarztpraxen wuchsen dagegen pro Jahr real nur um 1,3 Prozent.
Die in den letzten Jahren eher schwache wirtschaftliche Entwicklung in den Arztpraxen hat sich nur langsam verbessert. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreise sind die Jahresüberschüsse in den Jahren 2016 bis 2019 inflationsbereinigt lediglich um durchschnittlich 1,3 Prozent pro Jahr angewachsen. Im gleichen Zeitraum stiegen jedoch die Betriebskosten um 14 Prozent stark an. Der Kostenanstieg hat damit die Entwicklung der Verbraucherpreise, die im gleichen Zeitraum im Bundesdurchschnitt um 4,8 Prozent zunahmen, um nahezu das Dreifache überschritten. Größter Kostenfaktor für die Praxen sind die Ausgaben für Personal, die 55 Prozent der Gesamtaufwendungen umfassen. Diese sind 2019 um insgesamt 6,7 Prozent gestiegen, von 2016 bis 2019 sogar um 21,9 Prozent. Die größten Kostensprünge gab es zudem bei Aufwendungen für Material und Labor (+12,2 Prozent) sowie bei der Miete für Praxisräume (+5 Prozent).
Bedeutung der GKV hat weiter zugenommen
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter zugenommen. So sind die GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen im dreijährigen Beobachtungszeitraum überdurchschnittlich stark angestiegen (+11,6 Prozent). Die Zuwachsrate bei den Privateinnahmen lag mit 8,6 Prozent hingegen unter dem Durchschnitt.
Bei derzeitiger Inflationsrate reale Verluste
Das sind die zentralen Ergebnisse einer Vorabinformation des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Arztpraxen zwischen 2016 und 2019 analysiert hat. „Da die Inflationsrate in den vergangenen Jahren sehr niedrig war und nur etwa ein Drittel des heutigen Wertes betrug, sind diese Vergangenheitswerte keine gute Basis, um über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Arztpraxen heute zu urteilen. Bei der derzeitigen Inflationsrate von 4,1 Prozent würden die Praxen bei vergleichbarer Einnahmen- und Kostenentwicklung reale Verluste machen. Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gründet aber auf dem Fundament einer soliden wirtschaftlichen Basis der Niederlassung“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Nur wenn auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, könne es gelingen, junge Ärztinnen und Ärzte verstärkt für die medizinische Versorgung in der eigenen Praxis zu begeistern, so von Stillfried weiter: „Die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen braucht Zeit. Zeit, die wegen der zunehmenden Arbeitsverdichtung in der Niederlassung leider immer weniger zur Verfügung steht. Auch das hat uns die COVID-19-Pandemie sehr eindringlich vor Augen geführt, denn Regelversorgung und Krisenversorgung werden auch in Zukunft den Alltag vieler Praxen in Deutschland prägen. Dieser Zeiteinsatz muss so vergütet werden, dass in der Niederlassung auch nach Abzug der Geldentwertung ein Plus verbleibt.“
Der Zi-Chef forderte die Politik zu einem klaren Bekenntnis pro ambulante Versorgung auf: „Die Sicherstellung der wohnortnahen fach- und hausärztlichen Versorgung gibt es nicht zum Nulltarif. Corona führt auch hier weiterhin zu überdurchschnittlicher Arbeitsbelastung. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben eine hohe gesellschaftliche Verantwortung und tragen wirtschaftliches Risiko. Das muss in den Verdienstmöglichkeiten anerkannt werden. Diese müssen mindestens so attraktiv sein wie in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung, um junge Ärztinnen und Ärzte weiterhin für die Niederlassung gewinnen zu können.“
Das Zi-Praxis-Panel (ZiPP)
Mit dem ZiPP erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage von niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen und veröffentlicht dazu umfangreiche Berichte. Berücksichtigt werden die Einnahmen aus kassenärztlicher und aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Diese Daten werden direkt aus den Steuerunterlagen der Praxen erhoben.
Die aktuell veröffentlichten Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2020 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2016 bis 2019. An der Erhebung 2020 nahmen 5.132 Praxen teil. In der hier beschriebenen Längsschnittanalyse wurden die Angaben von 4.020 Praxen berücksichtigt, die für alle vier Jahre über vollständige Finanzangaben verfügen.
Quelle: ZI