Landesärztekammer Baden-Württemberg |
Landesärztekammer Baden-Würtemberg Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart T +49 (0)711/769 89 0, info@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de
Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.
In Baden-Württemberg sind die vier Bezirksärztekammern für alle Fragen der Weiterbildung zuständig - also auch für die Zulassung sowie die Durchführung der Prüfungen. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg prüft Augenärzte auch für die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Die Vergabe der Prüfungstermine erfolgt nach Bedarf. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, finden die Prüfungen meist zwei bis sechs Monate nach Antragstellung statt. Da die Zahl der zu Prüfenden in der Augenheilkunde gering ist, werden mitunter auch Einzelprüfungen angesetzt.
Die Bezirksärztekammer Südbaden prüft Augenärzte auch für die Bezirksärztekammer Nordbaden. Prüfungstermine werden nach Bedarf vergeben, die Wartezeit beträgt meist zwei bis drei Monate. Nach erfolgter Zulassung zur mündlichen Prüfung findet die Festlegung eines Termins statt (§ 14 Abs.1 WBO). Bei der Terminabsprache mit den Prüfern ist man - sofern dies möglich ist - bemüht, den Terminwünschen der Antragsteller Rechnung zu tragen.
www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart T +49 (0)711/769 81 0, info@baek-nw.de www.bezirksaerztekammer-nordwuerttemberg.de
Bezirksärztekammer Nordbaden Zimmerstraße 4, 76137 Karlsruhe T +49 (0)721/160 24 0, baek-nordbaden@baek-nb.de www.bezirksaerztekammer-nordbaden.de
Bezirksärztekammer Südbaden Sundgauallee 27, 79114 Freiburg T +49 (0)761/600 47 0, kontakt@baek-sb.de www.bezirksaerztekammer-suedbaden.de
Bezirksärztekammer Südwürttemberg Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen T +49 (0)7121/917 0, zentrale@baek-sw.de www.bezirksaerztekammer-suedwuerttemberg.de
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Ärztekammer Berlin |
Ärztekammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Friedrichstraße 16, 10969 Berlin T +49 (0)30/408 06 0, kammer@aekb.de www.aerztekammer-berlin.de
Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.
Bereits mit der Antragstellung sind Angaben zu einem präferierten Prüfungszeitraum bzw. zu absehbaren Abwesenheitszeiten machbar, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, beträgt der Zeitraum von der Anmeldung bis zur Prüfung zwei bis vier Monate.
www.aekb.de/aerzt-innen/weiterbildung
T +49 (0)30/408 06 10 04, weiterbildung@aekb.de
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Ärztekammer Hamburg |
Ärztekammer Hamburg Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg T +49 (0)40/202 299 0, post@aekhh.de www.aerztekammer-hamburg.org
Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.
Für ein Beratungsgespräch wird gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Momentan kommt es bei der Bearbeitung von Anträgen zu Verzögerungen. Das gilt auch für die Vergabe von Prüfungsterminen. Die Sichtung der eingereichten Antragsunterlagen nimmt etwa drei Monate in Anspruch. Erst dann kann ein Prüfungstermin in Aussicht gestellt werden.
www.aerztekammer-hamburg.org/weiterbildung
T +49 (0)40/202 299 262, weiterbildung@aekhh.de
Telefonische Sprechzeiten Mo, Mi, Do 8:30-12:00 Uhr, Mi 13:00-18:00 Uhr
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Landesärztekammer Hessen |
Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152, 60314 Frankfurt T +49 (0)69-976 72 0, info@laekh.de www.laekh.de
Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.
Zeitpunkt der Prüfungszulassung wie lange es bis zur Prüfungsladung dauert, erfährt man beim zuständigen Sachbearbeiter. Nach Eintreffen der Prüfungszulassung erhält man spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine verbindliche Ladung zur Prüfung.
www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/fort-und-weiterbildung/weiterbildung
T +49 (0)69/976 72 322, weiterbildung@laekh.de
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Ärztekammer Niedersachsen |
Ärztekammer Niedersachsen Karl-Wiechert-Allee 18-22, 30625 Hannover T +49 (0)511/380 02, info@aekn.de www.aekn.de
Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.
Zuerst muss ein schriftlicher Antrag mit folgenden Unterlagen bei der Ärztekammer eingereicht werden: Antragsbogen, Lebenslauf, Zeugnisse über die anrechnungsfähigen Zeiten, Arbeitsverträge über die anrechnungsfähigen Zeiten, Einzelprotokolle über durchgeführte Weiterbildungsgespräche, Kursnachweise. Sobald feststeht, dass die Unterlagen vollständig sind und der Ausschuss für Ärztliche Weiterbildung den Antrag befürwortet, erhält man einen Bescheid über die Prüfungszulassung. Die Akte geht parallel an das Prüfungssekretariat, um den Prüfungstermins zu organisieren und darüber zu informieren. Bei Einreichung eines vollständigen Antrages kann mit einer Prüfung nach ca. 10–14 Wochen vom Eingang der Unterlagen gerechnet werden.
www.aekn.de/aerzte/weiterbildung
T +49 (0)511/380 24 69, weiterbildung@aekn.de
Telefonische Sprechzeiten Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr, Mo, Mi 14-16 Uhr
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Landesärztekammer Rheinland-Pfalz |
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz T +49 (0)6131/288 22 0, kammer@laek-rlp.de www.laek-rlp.de
Für die Anerkennung der Qualifikationen nach Weiterbildungsordnung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatz-Weiterbildung und Fachkunde) sind in Rheinland-Pfalz die jeweiligen Bezirksärztekammern zuständig. Sie führen auch die Prüfungen durch.
Ansprechpartner Marion Maurer, T +49 (0)6131/288 22 48, maurer@laek-rlp.de Claudia Schapals, T +49 (0)6131/288 22 47, schapals@laek-rlp.de
Bezirksärztekammer Koblenz Bubenheimer Bann 12, 56070 Koblenz T +49 (0)261/390 010
Prüfungstermine werden kontinuierlich angeboten. Da jeder Einzelfall individuell zu prüfen ist, bitten wir bereits jetzt um Verständnis, dass Wartezeiten entstehen können. Wir sind jedoch um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge bemüht.
Ansprechpartner Torsten Henrich, T +49 (0)261/390 01 28, t.henrich@aek-koblenz.de Tanja Lunnebach, T +49 (0)261/390 01 30, t.lunnebach@aek-koblenz.de
Bezirksärztekammer Rheinhessen 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz T +49 (0)6131/38 69 0
Die Kammer hat keine festen Anmeldetermine. Damit sie Ihnen Ihren Wunschtermin für eine Prüfung realisieren kann, wird empfohlen, sich umgehend mit Frau Obinu, der zuständigen Mitarbeiterin für die Anmeldung zur Prüfung, in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner Pia Obinu, T +49 (0)6131/38 69 72, pia.Obinu@aerztekammer-mainz.de Kerstin Hache, T +49 (0)6131/38 69 31, kerstin.hache@aerztekammer-mainz.de Andrea Kitzer (8-12 Uhr), T +49 (0)6131/38 69 51, andrea.kitzer@aerztekammer-mainz.de
Bezirksärztekammer Pfalz Maximilianstraße 22, 67433 Neustadt T +49 (0)6321/92 84 0
Es gibt keine festgelegten Prüfungstermine. Innerhalb des einzelnen Fachgebietes werden die Termine nach Reihenfolge des Eingangs der Anträge zusammengefasst. Hinweis: Alle Antragsunterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung bei der Bezirksärztekammer eingereicht werden, wobei eine Ausfertigung der Beglaubigung bedarf!
Ansprechpartner Nadine Hammer, T +49 (0)6321/92 84 11, weiterbildung@aek-pfalz.de Mike Schmitt, T +49 (0)6321/92 84 53, schmitt.mike@aek-pfalz.de Heike Sickelmann, T +49 (0)6321/92 84 33, weiterbildung@aek-pfalz.de Anke Spatz, T +49 (0)6321/92 84 13, weiterbildung@aek-pfalz.de
Bezirksärztekammer Trier Balduinstraße 10-14, 54290 Trier T +49 (0)651/994 759 0
Antragstellung Das Antragsformular steht als Download bereit. Die auf Seite 2 aufgelisteten Unterlagen, sind dem Antrag in 4-facher Ausfertigung beizufügen. Für eine persönliche Beratung oder Abgabe von Antragsunterlagen wird um Terminvereinbarung gebeten.
Prüfungen Es finden keine festgelegten "Prüfungswochen" im Jahr statt, Termine werden individuell vergeben. In den Ferienzeiten sind Verzögerungen möglich.
Ansprechpartner Birgit Heinz, T +49 (0)651/99 47 59 12 Dr. med. Ernst Kühnen (Weiterbildungsbeauftragter), T +49 (0)651/99 47 59 12 weiterbildung@aerztekammer-trier.de
Telefonzeiten: Mo-Do: 9:00-11:30 & 14:00-16:00 Uhr
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Landesärztekammer Thüringen |
Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33, 07751 Jena-Maua T +49 (0)3641/614 0, post@laek-thueringen.de
Ein Antrag auf Zulassung zur Facharzt-/Teilgebietsprüfung kann erst nach vollständig abgeschlossener Weiterbildung oder maximal vier Wochen vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen. Alle Antragsunterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Sie können per Post geschickt oder persönlich in der Abteilung Weiterbildung abgegeben werden. Hierfür wird um telefonische Terminabsprache gebeten.
Die Titelurkunden sind, soweit diese noch nicht aktuell vorliegen, zu vervollständigen. Die Kammer ist bemüht, die Antragsbearbeitung so zügig wie möglich durchzuführen und abzuschließen. Die Bearbeitungsdauer hängt auch entscheidend davon ab, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt vorgelegt werden.
In Thüringen bestehen keine festen Prüfungstermine. Die Prüfungen werden nach Bedarf, d. h. wenn genügend Anträge für eine Prüfungsgruppe vorliegen, anberaumt. Wir versuchen, nach Möglichkeit Terminvorstellungen der Antragsteller zu berücksichtigen. Diese können Sie uns gern bei Antagsstellung mitteilen. Allerdings sollte von der Zulassung zur Prüfung bis zum endgültigen Prüfungstermin eine Wartezeit bis zu einem Vierteljahr eingeplant werden. Die Antragsteller werden in der Regel zum festgesetzten Termin mit einer Frist von vier Wochen geladen (gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung ist jedoch eine Frist von 14 Tagen ausreichend).
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Bayerische Landesärztekammer |
Bayerische Landesärztekammer Mühlbaurstraße 16, 81677 München T +49 (0)89/4147 0, info@blaek.de www.blaek.de
Jede Prüfung wird individuell geplant. Vor der Zulassung können keine Auskünfte über Prüfungstermine erteilt werden.
www.blaek.de/weiterbildung
Telefonische Sprechzeiten Mo-Do, 9:00-15:30 Uhr und Fr, 9:00-12:00 Uhr
Kontakt vor der Zulassung zur Prüfung T +49 (0)89/4147 132, anerkennungen@blaek.de
Kontakt nach der Zulassung zur Prüfung T +49 (0)89/4147 137, pruefungen@blaek.de
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Landesärztekammer Brandenburg |
Geschäftsstelle Cottbus Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus T +49 (0)355/780 10 0
Geschäftsstelle Potsdam Pappelallee 5, 14469 Potsdam T +49 (0)331/505 605 0
www.laekb.de, post@laekb.de
Mit der Zulassung wird ein Zeitrahmen genannt, an dem die Prüfung stattfinden könnte. Nachdem die Zuordnung zu einem Prüfungstag erfolgt ist, erhält man ca. 14 Tage vorher eine schriftliche verbindliche Einladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit.
www.laekb.de/weiterbildung/pruefungsausschuesse
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Ärztekammer Bremen |
Ärztekammer Bremen Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen T +49 (0)421/340 42 00 www.aekhb.de
Bezirksstelle Bremerhaven Wiener Straße 1, 27568 Bremerhaven T +49 (0)471/482 93 30
Antragstellung Wenn sich zur Prüfung anmelden möchte, sollte sich zunächst an den Sitzungsterminen des Ausschusses "Ärztliche Weiterbildung" orientieren.
Prüfungstermin Wenn keine gegenteiligen Angaben bei der Anmeldung gemacht werden, versucht die Kammer, die Termine in einem Zeitfenster von bis zu zehn Wochen nach Erteilung der Zulassung zu organisieren.
Eine Beratung wird unter Terminvergabe angeboten.
Ansprechpartner Heide Bohlen, T +49 (0)421/3404-220 Susanne Freitag, T +49 (0)421/3404-222 Lisa Biniasz, T +49 (0)421/3404-223 wb@aekhb.de
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Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern |
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock 0049 (0) 381 492 80 0, info@aek-mv.de www.aek-mv.de
Die Mitarbeiter des Referats Aus- und Weiterbildung geben Auskünfte über die formalen Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung sowie zu den derzeit von der Ärztekammer zur Leitung der ärztlichen Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte und leiten die Anliegen und Anträge der Kammermitglieder an die entsprechenden Fachgremien der Ärztekammer weiter.
Ansprechpartnerin Prüfungsorganisation, Schwerpunkt-Weiterbildungen Doris Klipp, T +49 (0)381/492 80 22, weiterbildung@aek-mv.de
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Ärztekammer Nordrhein |
Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf T +49 (02)11/43 02 0, aerztekammer@aekno.de www.aekno.de
Auch im Jahr 2022 finden die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen alle zwei Monate statt. Den Termin, den Prüflinge erreichen können, hängt davon ab, wann die Weiterbildung abgeschlossen ist. Die gesetzlich vorgegeben Zulassungs- und Ladungsfristen müssen dabei eingehalten werden. Am Termin des Anmeldeschlusses müssen der Antrag auf Zulassung und die zulassungsbegründeten Unterlagen bei der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bis 18 Uhr vollständig eingegangen sein. Wird dieser Termin verpasst, kann der nächste Prüfungszeitraum leider nicht mehr erreicht werden. Um die gesetzlichen Fristen einzuhalten, muss die Weiterbildung spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstag zeitlich und inhaltlich abgeschlossen sein. Liegt dieser Termin nach dem Anmeldeschluss, ist die Weiterbeschäftigung im abschließenden Weiterbildungszeugnis zu vermerken. Dieses Zeugnis darf bei der Einreichung nicht älter als vier Wochen sein. Sind noch Kursbescheinigungen beizubringen, müssen diese bis zu diesem Termin bei der Kammer vorliegen.
Die beantragenden Ärztinnen und Ärzte erhalten nach Prüfung ihrer Antragsunterlagen durch die ÄkNo entweder a) eine schriftliche Zulassung zur Prüfung oder, b) wenn ihre Unterlagen formal nicht vollständig sind, einen Zwischenbescheid (gegebenenfalls auch per E-Mail) mit Fristsetzung für Nachlieferungen oder, c) wenn die Weiterbildung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen oder belegt ist, ein Schreiben mit den Gründen für die Nichtzulassung.
Der jeweiligen Prüfungstag ergibt sich aus der Zusammensetzung des jeweiligen Prüfungsausschusses. Die vom ÄkNo-Vorstand berufenen Vorsitzenden sowie Prüferinnen und Prüfer üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie bestimmen den genauen Prüfungstag innerhalb des Prüfungszeitraumes. Deshalb können Wunschtermine nicht immer berücksichtigt werden, wofür die ÄkNo um Verständnis bittet. Steht der Prüfungsausschuss fest, erhalten die Prüflinge spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine persönliche Ladung, aus der der Tag, die genaue Uhrzeit und weitere Formalien hervorgehen. Ab diesem Zeitpunkt hat die ÄkNo "formal und fristgerecht" zur Prüfung geladen. Absagen, die danach erfolgen, müssen individuell begründet werden. Die Begründung einer Absage wird dem Prüfungsausschuss vorgelegt und dieser entscheidet, ob er die Begründung (zum Beispiel ein ärztliches Attest über eine Erkrankung) akzeptiert. Wird die Absage nicht akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wird sie akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt.
Die ÄkNo bittet darum, am Prüfungstag 15 Minuten vor dem Prüfungstermin an der Anmeldung zu erscheinen und sich unter Vorlage des Personalausweises oder Passes auszuweisen. Die zu prüfenden Ärztinnen und Ärzte erhalten dort weitere Hinweise über den Ablauf. Hat die Ärztin oder der Arzt die Prüfung bestanden, überreicht der Prüfungsausschussvorsitzende direkt im Anschluss die Qualifikationsurkunde.
Prüfungszeitraum |
Anmeldeschluss |
21. März - 8. April 2022 |
9. Februar 2022 |
23. Mai - 8. Juni 2022 |
8. April 2022 |
1. August - 18. August 2022 |
9. Juni 2022 |
22. September - 7. Oktober 2022 |
3. August 2022 |
24. November - 9. Dezember 2022 |
30. September 2022 |
Weiterbildungsabteilung T +49 (0)211/43 02-2231 bis -2238
Fragen zum Prüfungsantrag per E-Mail richten an: wbantrag@aekno.de
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Ärztekammer Saarland |
Ärztekammer Saarland Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken T +49 (0)681/4003-0, info-aeks@aeksaar.de www.aerztekammer-saarland.de
Zulassung zur Prüfung Ist der Antrag vollständig, kann die Prüfung nach 8 bis 12 Wochen stattfinden. Es gibt keine festen Prüfungstermine, sie werden nach Bedarf festgelegt.
www.aerztekammer-saarland.de/aerzte/weiterbildung
T +49 (0)681/40 03 280, weiterbildung@aeksaar.de
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Sächsische Landesärztekammer |
Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden T +49 (0)351/826 70, info@slaek.de www.slaek.de
Antragstellung Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann grundsätzlich erst nach Absolvierung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen, da erst dann die Zulassung möglich ist. Ausnahmsweise kann der Arzt in Weiterbildung den Antrag unter Vorlage der Unterlagen frühestens vier bis acht Wochen vor Erfüllung der Mindestweiterbildungszeit stellen. Das Antragsformular ist beim Referat Weiterbildung/Prüfungswesen der Sächsischen Landesärztekammer erhältlich.
Zulassungsverfahren Im Allgemeinen benötigt die Überprüfung des Antrages bei der Sächsischen Landesärztekammer sechs Wochen. Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen (einschließlich nachgeforderter Ergänzungen) kann der Antragsteller damit rechnen, dass ihm innerhalb von drei Monaten ein Prüfungstermin zugeteilt wird. Unter Berücksichtigung der Sommerpause kann jedoch nicht immer davon ausgegangen werden, dass diese Zeitplanung durchführbar ist.
Prüfungstermin Der Antragsteller wird nach Abschluss des Zulassungsverfahrens zum Termin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen geladen. Vor dem Prüfungstag erfahren weder der Antragsteller noch seine Weiterbilder oder die Fachprüfer, wer namentlich in das Prüfungsverfahren eingeschaltet ist. Selbstverständlich kann der Antragsteller am Prüfungstag bei der persönlichen Anmeldung in der Sächsischen Landesärztekammer die Namen seiner Prüfer erfahren.
www.slaek.de/de/01/weiterbildung
Ansprechpartnerinnen Karin Ballack, T +49 (0)351/82 67 314 Nadien Beitler, T +49 (0)351/82 67 316
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Ärztekammer Sachsen-Anhalt |
Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg Telefon: 03 91 60 54-6 www.aeksa.de
Sämtliche Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopien beizufügen. Eine Prüfungszulassung erfolgt, wenn die gesamte Weiterbildung, einschließlich der erfüllten Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen, über Weiterbildungszeugnisse, Logbuch und ggf. Weiterbildungskurse mit formaler Antragstellung nachgewiesen werden kann. Zudem muss der letzte Weiterbildungsbefugte aus seiner Sicht die fachliche Eignung für den Erhalt der beantragten ärztlichen Bezeichnung im Abschlusszeugnis einschätzen. Prüfungstermine werden grundsätzlich nach Bedarf mit der Prüfungskommission festgelegt. Bei vollständigen Unterlagen ist es internes Ziel, dass die Prüfung innerhalb von 3 Monaten stattfindet. Die Prüfungen finden in der Reihenfolge der eingehenden, vollständigen Antragsunterlagen statt. Prüfungseinladungen werden mindestens 14 Tage vor Termin postalisch zugestellt.
Telefonsprechzeiten Montag bis Donnerstag 10-12 und 14-16 Uhr
Ansprechpartnerin Janine Wäscher, T +49 (0)391/60 54 76 30
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Ärztekammer Schleswig-Holstein |
Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg T +49 (0)4551/803 0, info@aeksh.de www.aeksh.de
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein akzeptiert bereits bis zu sechs Wochen vor Ende der Weiterbildungszeit eine Anmeldung zur Prüfung (formloses Anschreiben, Antragsformular, Logbuch sowie sämtliche bereits vorliegenden Weiterbildungszeugnisse können eingereicht werden). Das Abschlusszeugnis darf jedoch frühestens zwei Wochen vor Ende der Weiterbildung ausgestellt werden und wäre dann nachzureichen.
Die Antragsunterlagen können sowohl im Original als auch in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Originale erhalten Sie nach der Prüfung der Unterlagen zurück.
Etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin wird die Einladung verschickt. Nach schriftlicher Bestätigung dieses Termins können Sie die Namen der Prüfer zwei Wochen vor dem Prüfungstermin telefonisch erfragen.
Prüfung Prüfungstermine werden individuell vergeben, Ziel ist es, alle zwei bis drei Monate Prüfungen durchzuführen.
www.aeksh.de/weiterbildung
Kontakt Abt. Weiterbildung, Annerkennung und Prüfungen T +49 (0)4551/803 650, weiterbildung@aeksh.de
Telefonische Sprechzeiten Mo-Mi: 08:00-16:00 Uhr, Do: 08:00-10:00 Uhr, Fr: 08:00-14:00 Uhr
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Ärztekammer Westfalen-Lippe |
Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214, 48147 Münster T +49 (0)251/929 0 www.aekwl.de
Die Ärztekammer ist derzeit für Besucher nur nach vorheriger Anmeldung offen. Um eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter wird gebeten.
Prüfungsplan 2022 I. Halbjahr: 15.1., 5.2., 26.2., 26.3., 7.5., 28.5. II. Halbjahr: 16.7., 13.8., 3.9., 15.10., 5.11., 13.12.
www.aekwl.de/fuer-aerzte/weiterbildung
Informationen, Antragsunterlagen, Informationsmaterial, Prüfungsorganisation T +49 (0)251/929 23 23 (Service-Hotline), weiterbildung@aekwl.de
Telefonsprechzeiten Mo: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr, Di: 09:00-11:00 Uhr, Mi: 14:00-16:45 Uhr, Do: 09:00-11:00 Uhr, Fr: 09:00-13:30 Uhr
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