Weiterbildung zum Facharzt für Augenheilkunde 2022

Übersicht der einzelnen Landesärztekammern mit Reglements, Kontakten und Prüfungsterminen

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Welche Regeln gelten?

Das Medizinstudium ist abgeschlossen, die Approbation wurde erteilt - sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann die Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Vorlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern in den einzelnen Bundesländern ist die Musterweiterbildungsordnung des Deutschen Ärztetages. 

Einige Weiterbildungskriterien sind demzufolge bundesweit einheitlich: So beträgt die Weiterbildungszeit in der Augenheilkunde 60 Monate, von denen 36 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden können. Wird die Ausbildung in Teilzeit absolviert, dauert sie entsprechend länger. Und sie hat grundsätzlich an einer ausgewiesenen Weiterbildungsstätte zu erfolgen - unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte, die von der jeweiligen Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt sind.

Die zur Facharztprüfung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die vorzulegenden Zeugnisse und Nachweise unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Es ist also sehr wichtig, sich rechtzeitig vor einem geplant Kammerwechsel über die in den Richtlinien geforderten Inhalte und Kriterien zu informieren. Auch kann die Kammer-Zuständigkeit (in Abhängigkeit vom Arbeits- bzw. Wohnort) variieren.

Auf den Internetseiten der Ärztekammern findet sich neben allen relevanten Informationen auch umfangreiches Downloadmaterial wie etwa Antragsformulare und Logbücher.


Die Facharztprüfung

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Landesärztekammer. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: In Rheinland-Pfalz sowie Nordrhein-Westfalen fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksärztekammern.

Um zu belegen, dass die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen der Weiterbildung erfüllt werden, sind die entsprechenden Zeugnisse und Nachweise einzureichen. Und erst, wenn diese Unterlagen geprüft und als vollständig bewertet wurden, wird der Prüfungstermin festgesetzt - mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. 

Dem Prüfungsausschuss (in einigen Bundesländern auch "Weiterbildungausschuss") gehören mindestens drei Ärzte an, von denen zwei die zu prüfende Facharzt-, Schwerpunkt- und/oder Zusatzbezeichnung besitzen müssen. In einigen Bundesländern kann man die Namen der Prüfer vorab erfahren (beispielsweise nach der Bestätigung des Prüfungstermins), in anderen erfährt man ihn erst am Tag der Prüfung. Die Prüfung selbst kann öffentlich oder nicht öffentlich sein. Sie findet in mündlicher Form statt und dauert mindestens 30 Minuten. Unterschiede gibt es ebenfalls in Bezug auf die Erhebung sowie die Höhe von Prüfungskosten. 

Landes­ärzte­kammer Baden-Württem­berg

Landesärztekammer Baden-Würtemberg
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart
T +49 (0)711/769 89 0, info@laek-bw.de
www.aerztekammer-bw.de

Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.

In Baden-Württem­berg sind die vier Bezirks­ärzte­kammern für alle Fragen der Weiter­bildung zuständig - also auch für die Zulassung sowie die Durch­führung der Prüfungen. Die Bezirks­ärzte­kammer Süd­württem­berg prüft Augen­ärzte auch für die Bezirks­ärzte­kammer Nord­württem­berg.
Die Vergabe der Prüfungs­termine erfolgt nach Bedarf. Liegen alle erforder­lichen Unter­lagen vollständig vor, finden die Prüfungen meist zwei bis sechs Monate nach Antrag­stellung statt. Da die Zahl der zu Prüfenden in der Augen­heil­kunde gering ist, werden mitunter auch Einzel­prüfungen angesetzt.

Die Bezirks­ärzte­kammer Süd­baden prüft Augen­ärzte auch für die Bezirks­ärzte­kammer Nord­baden.
Prüfungs­termine werden nach Bedarf vergeben, die Warte­zeit beträgt meist zwei bis drei Monate. Nach erfolgter Zulassung zur mündlichen Prüfung findet die Festlegung eines Termins statt (§ 14 Abs.1 WBO). Bei der Terminabsprache mit den Prüfern ist man - sofern dies möglich ist - bemüht, den Terminwünschen der Antragsteller Rechnung zu tragen.

www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung

Bezirks­ärzte­kammer Nord­württem­berg
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
T +49 (0)711/769 81 0, info@baek-nw.de
www.bezirksaerztekammer-nordwuerttemberg.de

Bezirks­ärzte­kammer Nord­baden
Zimmerstraße 4, 76137 Karlsruhe
T +49 (0)721/160 24 0, baek-nordbaden@baek-nb.de
www.bezirksaerztekammer-nordbaden.de

Bezirks­ärzte­kammer Süd­baden
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg
T +49 (0)761/600 47 0, kontakt@baek-sb.de
www.bezirksaerztekammer-suedbaden.de

Bezirks­ärzte­kammer Süd­württem­berg
Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen
T +49 (0)7121/917 0, zentrale@baek-sw.de
www.bezirksaerztekammer-suedwuerttemberg.de

Ärztekammer Berlin

Ärztekammer Berlin
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Friedrichstraße 16, 10969 Berlin
T +49 (0)30/408 06 0,  kammer@aekb.de
www.aerztekammer-berlin.de

Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.

Bereits mit der Antrag­stellung sind Angaben zu einem präferierten Prüfungs­zeit­raum bzw. zu absehbaren Abwesenheits­zeiten machbar, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Liegen alle erforderlichen Unter­lagen voll­ständig vor, beträgt der Zeit­raum von der Anmeldung bis zur Prüfung zwei bis vier Monate.

www.aekb.de/aerzt-innen/weiterbildung

 T +49 (0)30/408 06 10 04, weiterbildung@aekb.de

Ärztekammer Hamburg

Ärztekammer Hamburg
Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg
T +49 (0)40/202 299 0, post@aekhh.de
www.aerztekammer-hamburg.org

Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.

Für ein Beratungsgespräch wird gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Momentan kommt es bei der Bearbeitung von Anträgen zu Verzögerungen. Das gilt auch für die Vergabe von Prüfungsterminen. Die Sichtung der eingereichten Antragsunterlagen nimmt etwa drei Monate in Anspruch. Erst dann kann ein Prüfungstermin in Aussicht gestellt werden.

www.aerztekammer-hamburg.org/weiterbildung

T +49 (0)40/202 299 262,  weiterbildung@aekhh.de

Telefonische Sprechzeiten
Mo, Mi, Do 8:30-12:00 Uhr, Mi 13:00-18:00 Uhr

Landesärztekammer Hessen

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152, 60314 Frankfurt
T +49 (0)69-976 72 0, info@laekh.de
www.laekh.de

Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.

Zeitpunkt der Prüfungszulassung wie lange es bis zur Prüfungsladung dauert, erfährt man beim zuständigen Sachbearbeiter. Nach Eintreffen der Prüfungszulassung erhält man spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine verbindliche Ladung zur Prüfung.

www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/fort-und-weiterbildung/weiterbildung

T +49 (0)69/976 72 322, weiterbildung@laekh.de

Ärztekammer Niedersachsen

Ärztekammer Niedersachsen
Karl-Wiechert-Allee 18-22, 30625 Hannover
T +49 (0)511/380 02, info@aekn.de
www.aekn.de

Derzeit stehen keine Termine für Facharztprüfung Augenheilkunde fest.

Zuerst muss ein schriftlicher Antrag mit folgenden Unterlagen bei der Ärztekammer eingereicht werden: Antragsbogen, Lebenslauf, Zeugnisse über die anrechnungsfähigen Zeiten, Arbeitsverträge über die anrechnungsfähigen Zeiten, Einzelprotokolle über durchgeführte Weiterbildungsgespräche, Kursnachweise.
Sobald feststeht, dass die Unterlagen vollständig sind und der Ausschuss für Ärztliche Weiterbildung den Antrag befürwortet, erhält man einen Bescheid über die Prüfungszulassung. Die Akte geht parallel an das Prüfungssekretariat, um den Prüfungstermins zu organisieren und darüber zu informieren. Bei Einreichung eines vollständigen Antrages kann mit einer Prüfung nach ca. 10–14 Wochen vom Eingang der Unterlagen gerechnet werden.

www.aekn.de/aerzte/weiterbildung

T +49 (0)511/380 24 69, weiterbildung@aekn.de

Telefonische Sprechzeiten
Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr, Mo, Mi 14-16 Uhr

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz
T +49 (0)6131/288 22 0, kammer@laek-rlp.de
www.laek-rlp.de

Für die Anerkennung der Qualifikationen nach Weiterbildungsordnung (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatz-Weiterbildung und Fachkunde) sind in Rheinland-Pfalz die jeweiligen Bezirksärztekammern zuständig. Sie führen auch die Prüfungen durch.

Ansprechpartner
Marion Maurer, T +49 (0)6131/288 22 48, maurer@laek-rlp.de
Claudia Schapals, T +49 (0)6131/288 22 47, schapals@laek-rlp.de

Bezirks­ärzte­kammer Koblenz
Bubenheimer Bann 12, 56070 Koblenz
T +49 (0)261/390 010

Prüfungs­termine werden konti­nuierlich angeboten. Da jeder Einzel­fall individuell zu prüfen ist, bitten wir bereits jetzt um Verständnis, dass Warte­zeiten entstehen können. Wir sind jedoch um eine zeit­nahe Bearbeitung der Anträge bemüht.

Ansprechpartner
Torsten Henrich, T +49 (0)261/390 01 28, t.henrich@aek-koblenz.de
Tanja Lunnebach, T +49 (0)261/390 01 30, t.lunnebach@aek-koblenz.de 

Bezirks­ärzte­kammer Rheinhessen
117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz
T +49 (0)6131/38 69 0

Die Kammer hat keine festen Anmeldetermine. Damit sie Ihnen Ihren Wunschtermin für eine Prüfung realisieren kann, wird empfohlen, sich umgehend mit Frau Obinu, der zuständigen Mitarbeiterin für die Anmeldung zur Prüfung, in Verbindung zu setzen.

Ansprechpartner
Pia Obinu, T +49 (0)6131/38 69 72, pia.Obinu@aerztekammer-mainz.de
Kerstin Hache, T +49 (0)6131/38 69 31, kerstin.hache@aerztekammer-mainz.de
Andrea Kitzer (8-12 Uhr), T +49 (0)6131/38 69 51, andrea.kitzer@aerztekammer-mainz.de

Bezirks­ärzte­kammer Pfalz
Maximilianstraße 22, 67433 Neustadt
T +49 (0)6321/92 84 0

Es gibt keine fest­gelegten Prüfungs­termine. Innerhalb des einzelnen Fach­gebietes werden die Termine nach Reihen­folge des Eingangs der Anträge zusammen­gefasst.
Hinweis: Alle Antrags­unterlagen müssen in zweifacher Aus­fertigung bei der Bezirks­ärzte­kammer eingereicht werden, wobei eine Aus­fertigung der Beglaubigung bedarf!

Ansprechpartner
Nadine Hammer, T +49 (0)6321/92 84 11, weiterbildung@aek-pfalz.de
Mike Schmitt, T +49 (0)6321/92 84 53, schmitt.mike@aek-pfalz.de
Heike Sickelmann, T +49 (0)6321/92 84 33, weiterbildung@aek-pfalz.de
Anke Spatz, T +49 (0)6321/92 84 13, weiterbildung@aek-pfalz.de

Bezirks­ärzte­kammer Trier
Balduinstraße 10-14, 54290 Trier
T +49 (0)651/994 759 0

Antragstellung
Das Antragsformular steht als Download bereit. Die auf Seite 2 aufgelisteten Unter­lagen, sind dem Antrag in 4-facher Aus­fertigung beizufügen. Für eine persönliche Beratung oder Abgabe von Antrags­unterlagen wird um Termin­vereinbarung gebeten.

Prüfungen
Es finden keine fest­gelegten "Prüfungs­wochen" im Jahr statt, Termine werden individuell vergeben. In den Ferien­zeiten sind Ver­zögerungen möglich.

Ansprechpartner
Birgit Heinz, T +49 (0)651/99 47 59 12
Dr. med. Ernst Kühnen (Weiterbildungsbeauftragter), T +49 (0)651/99 47 59 12
weiterbildung@aerztekammer-trier.de

Telefonzeiten: Mo-Do: 9:00-11:30 & 14:00-16:00 Uhr

Landesärztekammer Thüringen

Landesärztekammer Thüringen
Im Semmicht 33, 07751 Jena-Maua
T +49 (0)3641/614 0, post@laek-thueringen.de

Ein Antrag auf Zulassung zur Facharzt-/Teilgebietsprüfung kann erst nach vollständig abgeschlossener Weiterbildung oder maximal vier Wochen vor Beendigung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen.
Alle Antragsunterlagen sind im Original oder in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Sie können per Post geschickt oder persönlich in der Abteilung Weiterbildung abgegeben werden. Hierfür wird um telefonische Terminabsprache gebeten.

Die Titelurkunden sind, soweit diese noch nicht aktuell vorliegen, zu vervollständigen.
Die Kammer ist bemüht, die Antragsbearbeitung so zügig wie möglich durchzuführen und abzuschließen. Die Bearbeitungsdauer hängt auch entscheidend davon ab, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt vorgelegt werden.

In Thüringen bestehen keine festen Prüfungstermine. Die Prüfungen werden nach Bedarf, d. h. wenn genügend Anträge für eine Prüfungsgruppe vorliegen, anberaumt. Wir versuchen, nach Möglichkeit Terminvorstellungen der Antragsteller zu berücksichtigen. Diese können Sie uns gern bei Antagsstellung mitteilen. Allerdings sollte von der Zulassung zur Prüfung bis zum endgültigen Prüfungstermin eine Wartezeit bis zu einem Vierteljahr eingeplant werden. Die Antragsteller werden in der Regel zum festgesetzten Termin mit einer Frist von vier Wochen geladen (gemäß den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung ist jedoch eine Frist von 14 Tagen ausreichend).

Bayerische Landesärztekammer

Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16, 81677 München
T +49 (0)89/4147 0, info@blaek.de
www.blaek.de

Jede Prüfung wird indi­vi­du­ell geplant. Vor der Zulas­sung können keine Auskünfte über Prüfungs­ter­mine erteilt werden.

www.blaek.de/weiterbildung

Telefonische Sprechzeiten
Mo-Do, 9:00-15:30 Uhr und Fr, 9:00-12:00 Uhr

Kontakt vor der Zulassung zur Prüfung
T +49 (0)89/4147 132, anerkennungen@blaek.de

Kontakt nach der Zulassung zur Prüfung
T +49 (0)89/4147 137, pruefungen@blaek.de

Landesärztekammer Brandenburg

Geschäftsstelle Cottbus
Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus
T +49 (0)355/780 10 0

Geschäftsstelle Potsdam
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
T +49 (0)331/505 605 0

www.laekb.de, post@laekb.de

Mit der Zulassung wird ein Zeitrahmen genannt, an dem die Prüfung stattfinden könnte. Nachdem die Zuordnung zu einem Prüfungstag erfolgt ist, erhält man ca. 14 Tage vorher eine schriftliche verbindliche Einladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit.

www.laekb.de/weiterbildung/pruefungsausschuesse

Ärztekammer Bremen

Ärztekammer Bremen
Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen
T +49 (0)421/340 42 00
www.aekhb.de

Bezirksstelle Bremerhaven
Wiener Straße 1, 27568 Bremerhaven
T +49 (0)471/482 93 30

Antragstellung
Wenn sich zur Prüfung anmelden möchte, sollte sich zunächst an den Sitzungsterminen des Ausschusses "Ärztliche Weiterbildung" orientieren.

Prüfungstermin
Wenn keine gegenteiligen Angaben bei der Anmeldung gemacht werden, versucht die Kammer, die Termine in einem Zeitfenster von bis zu zehn Wochen nach Erteilung der Zulassung zu organisieren.

Eine Beratung wird unter Terminvergabe angeboten.

Ansprechpartner
Heide Bohlen, T +49 (0)421/3404-220
Susanne Freitag, T +49 (0)421/3404-222
Lisa Biniasz, T +49 (0)421/3404-223
wb@aekhb.de
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock
0049 (0) 381 492 80 0, info@aek-mv.de
www.aek-mv.de

Die Mitarbeiter des Referats Aus- und Weiter­bildung geben Auskünfte über die formalen Anforderungen an die ärztliche Weiter­bildung sowie zu den derzeit von der Ärzte­kammer zur Leitung der ärztlichen Weiter­bildung befugten Ärztinnen und Ärzte und leiten die Anliegen und Anträge der Kammer­mitglieder an die entsprechenden Fach­gremien der Ärzte­kammer weiter.

Ansprechpartnerin Prüfungsorganisation, Schwerpunkt-Weiterbildungen
Doris Klipp, T +49 (0)381/492 80 22, weiterbildung@aek-mv.de

Ärztekammer Nordrhein

Ärztekammer Nordrhein
Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf
T +49 (02)11/43 02 0, aerztekammer@aekno.de
www.aekno.de

Auch im Jahr 2022 finden die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungsprüfungen alle zwei Monate statt. Den Termin, den Prüflinge erreichen können, hängt davon ab, wann die Weiterbildung abgeschlossen ist. Die gesetzlich vorgegeben Zulassungs- und Ladungsfristen müssen dabei eingehalten werden. Am Termin des Anmeldeschlusses müssen der Antrag auf Zulassung und die zulassungsbegründeten Unterlagen bei der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bis 18 Uhr vollständig eingegangen sein. Wird dieser Termin verpasst, kann der nächste Prüfungszeitraum leider nicht mehr erreicht werden. Um die gesetzlichen Fristen einzuhalten, muss die Weiterbildung spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstag zeitlich und inhaltlich abgeschlossen sein. Liegt dieser Termin nach dem Anmeldeschluss, ist die Weiterbeschäftigung im abschließenden Weiterbildungszeugnis zu vermerken. Dieses Zeugnis darf bei der Einreichung nicht älter als vier Wochen sein. Sind noch Kursbescheinigungen beizubringen, müssen diese bis zu diesem Termin bei der Kammer vorliegen.

Die beantragenden Ärztinnen und Ärzte erhalten nach Prüfung ihrer Antragsunterlagen durch die ÄkNo entweder
a) eine schriftliche Zulassung zur Prüfung oder,
b) wenn ihre Unterlagen formal nicht vollständig sind, einen Zwischenbescheid (gegebenenfalls auch per E-Mail) mit Fristsetzung für Nachlieferungen oder,
c) wenn die Weiterbildung nicht ordnungsgemäß abgeschlossen oder belegt ist, ein Schreiben mit den Gründen für die Nichtzulassung.

Der jeweiligen Prüfungstag ergibt sich aus der Zusammensetzung des jeweiligen Prüfungsausschusses. Die vom ÄkNo-Vorstand berufenen Vorsitzenden sowie Prüferinnen und Prüfer üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie bestimmen den genauen Prüfungstag innerhalb des Prüfungszeitraumes. Deshalb können Wunschtermine nicht immer berücksichtigt werden, wofür die ÄkNo um Verständnis bittet. Steht der Prüfungsausschuss fest, erhalten die Prüflinge spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine persönliche Ladung, aus der der Tag, die genaue Uhrzeit und weitere Formalien hervorgehen. Ab diesem Zeitpunkt hat die ÄkNo "formal und fristgerecht" zur Prüfung geladen. Absagen, die danach erfolgen, müssen individuell begründet werden. Die Begründung einer Absage wird dem Prüfungsausschuss vorgelegt und dieser entscheidet, ob er die Begründung (zum Beispiel ein ärztliches Attest über eine Erkrankung) akzeptiert. Wird die Absage nicht akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wird sie akzeptiert, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt.

Die ÄkNo bittet darum, am Prüfungstag 15 Minuten vor dem Prüfungstermin an der Anmeldung zu erscheinen und sich unter Vorlage des Personalausweises oder Passes auszuweisen. Die zu prüfenden Ärztinnen und Ärzte erhalten dort weitere Hinweise über den Ablauf. Hat die Ärztin oder der Arzt die Prüfung bestanden, überreicht der Prüfungsausschussvorsitzende direkt im Anschluss die Qualifikationsurkunde.

Prüfungszeitraum Anmeldeschluss
21. März - 8. April 2022 9. Februar 2022
23. Mai - 8. Juni 2022 8. April 2022
1. August - 18. August 2022 9. Juni 2022
22. September - 7. Oktober 2022 3. August 2022
24. November - 9. Dezember 2022 30. September 2022

Weiterbildungsabteilung
T +49 (0)211/43 02-2231 bis -2238

Fragen zum Prüfungsantrag per E-Mail richten an:
wbantrag@aekno.de

Ärztekammer Saarland

Ärztekammer Saarland
Faktoreistraße 4, 66111 Saarbrücken 
T +49 (0)681/4003-0, info-aeks@aeksaar.de
www.aerztekammer-saarland.de

Zulassung zur Prüfung
Ist der Antrag vollständig, kann die Prüfung nach 8 bis 12 Wochen stattfinden. Es gibt keine festen Prüfungs­termine, sie werden nach Bedarf festgelegt.

www.aerztekammer-saarland.de/aerzte/weiterbildung

T +49 (0)681/40 03 280, weiterbildung@aeksaar.de

Sächsische Landesärztekammer

Sächsische Landesärztekammer
Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
T +49 (0)351/826 70, info@slaek.de
www.slaek.de

Antragstellung
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann grundsätzlich erst nach Absolvierung der Mindestweiterbildungszeit erfolgen, da erst dann die Zulassung möglich ist. Ausnahmsweise kann der Arzt in Weiterbildung den Antrag unter Vorlage der Unterlagen frühestens vier bis acht Wochen vor Erfüllung der Mindestweiterbildungszeit stellen. Das Antragsformular ist beim Referat Weiterbildung/Prüfungswesen der Sächsischen Landesärztekammer erhältlich.

Zulassungsverfahren
Im Allgemeinen benötigt die Überprüfung des Antrages bei der Sächsischen Landesärztekammer sechs Wochen. Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen (einschließlich nachgeforderter Ergänzungen) kann der Antragsteller damit rechnen, dass ihm innerhalb von drei Monaten ein Prüfungstermin zugeteilt wird. Unter Berücksichtigung der Sommerpause kann jedoch nicht immer davon ausgegangen werden, dass diese Zeitplanung durchführbar ist.

Prüfungstermin
Der Antragsteller wird nach Abschluss des Zulassungsverfahrens zum Termin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen geladen. Vor dem Prüfungstag erfahren weder der Antragsteller noch seine Weiterbilder oder die Fachprüfer, wer namentlich in das Prüfungsverfahren eingeschaltet ist. Selbstverständlich kann der Antragsteller am Prüfungstag bei der persönlichen Anmeldung in der Sächsischen Landesärztekammer die Namen seiner Prüfer erfahren.

www.slaek.de/de/01/weiterbildung

Ansprechpartnerinnen
Karin Ballack, T +49 (0)351/82 67 314
Nadien Beitler, T +49 (0)351/82 67 316

Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Telefon: 03 91 60 54-6
www.aeksa.de

Sämtliche Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopien beizufügen.
Eine Prüfungszulassung erfolgt, wenn die gesamte Weiterbildung, einschließlich der erfüllten Weiterbildungsinhalte und Richtzahlen, über Weiterbildungszeugnisse, Logbuch und ggf. Weiterbildungskurse mit formaler Antragstellung nachgewiesen werden kann. Zudem muss der letzte Weiterbildungsbefugte aus seiner Sicht die fachliche Eignung für den Erhalt der beantragten ärztlichen Bezeichnung im Abschlusszeugnis einschätzen.
Prüfungstermine werden grundsätzlich nach Bedarf mit der Prüfungskommission festgelegt. Bei vollständigen Unterlagen ist es internes Ziel, dass die Prüfung innerhalb von 3 Monaten stattfindet. Die Prüfungen finden in der Reihenfolge der eingehenden, vollständigen Antragsunterlagen statt. Prüfungseinladungen werden mindestens 14 Tage vor Termin postalisch zugestellt.

Telefonsprechzeiten
Montag bis Donnerstag 10-12 und 14-16 Uhr

Ansprechpartnerin
Janine Wäscher, T +49 (0)391/60 54 76 30

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
T +49 (0)4551/803 0, info@aeksh.de
www.aeksh.de

Die Ärzte­kammer Schleswig-Holstein akzeptiert bereits bis zu sechs Wochen vor Ende der Weiter­bildungs­zeit eine Anmeldung zur Prüfung (formloses Anschreiben, Antrags­formular, Logbuch sowie sämtliche bereits vorliegenden Weiter­bildungs­zeugnisse können eingereicht werden). Das Abschluss­zeugnis darf jedoch frühestens zwei Wochen vor Ende der Weiter­bildung ausgestellt werden und wäre dann nachzureichen.

Die Antrags­unterlagen können sowohl im Original als auch in beglaubigter Kopie eingereicht werden.
Originale erhalten Sie nach der Prüfung der Unterlagen zurück.

Etwa vier Wochen vor dem Prüfungs­termin wird die Einladung verschickt. Nach schriftlicher Bestätigung dieses Termins können Sie die Namen der Prüfer zwei Wochen vor dem Prüfungs­termin telefonisch erfragen.

Prüfung
Prüfungs­termine werden individuell vergeben, Ziel ist es, alle zwei bis drei Monate Prüfungen durchzuführen.

www.aeksh.de/weiterbildung

Kontakt Abt. Weiterbildung, Annerkennung und Prüfungen
T +49 (0)4551/803 650, weiterbildung@aeksh.de

Telefonische Sprechzeiten
Mo-Mi: 08:00-16:00 Uhr, Do: 08:00-10:00 Uhr, Fr: 08:00-14:00 Uhr

Ärztekammer Westfalen-Lippe

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210-214, 48147 Münster
T +49 (0)251/929 0
www.aekwl.de

Die Ärztekammer ist derzeit für Besucher nur nach vorheriger Anmeldung offen. Um eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter wird gebeten.

Prüfungsplan 2022
I. Halbjahr: 15.1., 5.2., 26.2., 26.3., 7.5., 28.5.
II. Halbjahr: 16.7., 13.8., 3.9., 15.10., 5.11., 13.12.

www.aekwl.de/fuer-aerzte/weiterbildung

Informationen, Antragsunterlagen, Informationsmaterial, Prüfungsorganisation
T +49 (0)251/929 23 23 (Service-Hotline), weiterbildung@aekwl.de

Telefonsprechzeiten
Mo: 09:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr, Di: 09:00-11:00 Uhr, Mi: 14:00-16:45 Uhr, Do: 09:00-11:00 Uhr, Fr: 09:00-13:30 Uhr